Zins auf Steuern

Hallo,
kann man sich selbst ausrechnen, wie hoch der Zins auf die Steuern ist.

Beispiel ESt, USt 2007.

Irgendwann X wird ein Brief vom FA kommen, dass USt2007 und ESt2007 bis Y abzugeben seien. Angenommen man gibt seine Erklärung zum Zeitpunkt Z ab,

Z

Siehe §233a AO

Jörg

Siehe §233a AO

Jörg

Danke, der Link ist schon mal gut.

Aber. Die Textaufgabe kann ein Bürger wohl in der Regel nur bis zu seinem 14. Lebensjahr umsetzen. Ab dann fehlt die notwendige Konzentrationslänge (auf Grund biologischer und sozialer Alterung) …

Ich habe das einmal überflogen. Kann man sich als Pi x Daumen Regel merken (also, wenn es keine Besonderheiten gibt):

Pi x Daumen: ESt + USt 2007 Zinsen 6% dann und fortlaufend, wenn nicht bis April 2009 bezahlt?

Und dann habe ich wohl ein neues Naturgesetz gefunden!

Naturgesetz: Da eine Betriebsprüfung wohl einen Zeitraum > 15 Monate umfasst und sich wohl immer eine Änderung ergibt und der Prüfer sicher alles verschweigt, das zu Gunsten des Steuerpflichtigen wäre, muss man immer mit Zinsen rechnen. (immer = sicher x wohl², falls jemand dafür eine Formel benötigt. :wink: )

Gruß

Ich schätze
einmal, dass man zuviel Vorausgezahltes nicht als Anlage mit
6% p.a. betrachten kann?

Das dürfte das Wichtigste gewesen sein, was Sie aus diesem Thread entnommen haben. Zumal man sich nicht frei aussuchen kann, wann man die Steuererklärung abgibt. Von daher bringen auch freiwillige Vorauszahlungen als Finanzanlage nichts.

Das wesentliche steht im Absatz 2. Beginn Zinslauf 15 Monate nach Entstehung der Steuer, Beispiel Einkommensteuer 2006, Entstehung 31.12.2006 + 15 Monate = 31.03.2008. Erst ab dann fallen die 0,5% Zinsen an.

Die Verzinsung nach §233a AO betrifft nur die Festsetzung, bei nicht vorgenommener Zahlung heißen die „Zinsen“ Säumniszuschläge, betragen 1% und sind im §240 AO geregelt.

Jörg

Naturgesetz: Da eine Betriebsprüfung wohl einen Zeitraum >
15 Monate umfasst und sich wohl immer eine Änderung ergibt und
der Prüfer sicher alles verschweigt, das zu Gunsten des
Steuerpflichtigen wäre, muss man immer mit Zinsen rechnen.
(immer = sicher x wohl², falls jemand dafür eine Formel
benötigt. :wink: )

Auch wenn Physiker gern mit Naturgesetzen argumentieren, so muss ich hier anmerken, dass das Steuerrecht und alle Beteiligten nichts mit Naturgesetzen zu tun haben.

Die Theorie „da ergibt sich immer eine Änderung“ ist ziemlich abstrus. Im übrigen muss ein Prüfer auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen prüfen.

Wenn ein Prüfer was zu Gunsten des Steuerpflichtigen verschweigt, dann ist das sowieso kein besonders gutes Zeugnis für denjenigen, der die Arbeit vorher gemacht hat (sei es jetzt der Steuerpflichtige selbst oder ein Steuerberater).

Deine Ausdrucksweise hat sich leider immer noch nicht geändert. Lernt man das als Physiker, das man einfache Sätze zu komplizierten zusammenschraubt?

Grüße