Zinsabschlag = übrige Werbungskosten?

Hallo,

das Finanzamt hat den Zinsabschlag nicht angerechnet, da keine Originale mit eingereicht wurden. Dieses ist mittlerweile verstanden. In welchem Punkt in dem Steuerbescheid kann man dieses nachvollziehen? Eine Abweichung zu der Vorabberechnung von Wiso ergibt sich in den „übrigen Werbungskosten“. Ist hier also der Zinsabschlag drin enthalten oder schließt dieses noch auf weitere Kürzungen?.

P.S. Die Originale werden auf jeden Fall noch nachgereicht.

Freue mich auf eine Antwort - danke im Voraus

Mfg
Melanie

Nein, sondern ziemlich weit oben im Steuerbescheid.

Nämlich unterhalb der Zeile „festgesetzt werden“.

Dort kommen als nächstes die anrechenbaren Steuern, z.B. Lohnsteuer und/oder Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlagsteuer.

Danke. Dann heisst das aber, dass es in dem Punkt „übrige Werbungskosten“ eine Kürzung gegeben hat. Was fällt alles unter diesem Punkt? Normalerweise werden doch entsprechende Nichtanerkennungen auf der Rückseite erwähnt oder?

Grüße
Melanie

Möglicherweise handelt es sich um Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Einkünften stehen, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.

Diese Werbungskosten werden dann auch nur zur Hälfte berücksichtigt.