das Finanzamt hat den Zinsabschlag nicht angerechnet, da keine Originale mit eingereicht wurden. Dieses ist mittlerweile verstanden. In welchem Punkt in dem Steuerbescheid kann man dieses nachvollziehen? Eine Abweichung zu der Vorabberechnung von Wiso ergibt sich in den „übrigen Werbungskosten“. Ist hier also der Zinsabschlag drin enthalten oder schließt dieses noch auf weitere Kürzungen?.
P.S. Die Originale werden auf jeden Fall noch nachgereicht.
Danke. Dann heisst das aber, dass es in dem Punkt „übrige Werbungskosten“ eine Kürzung gegeben hat. Was fällt alles unter diesem Punkt? Normalerweise werden doch entsprechende Nichtanerkennungen auf der Rückseite erwähnt oder?