Hallo,
Sofern man aufgrund fehlender oder schlecht verteilter Freistellungsaufträge „zu viel“ Zinsabschlag gezahlt hat, kann man sich diesen Betrag ja vom Finanzamt zurückholen.
Kann mir zufällig jemand sagen, ob hierzu auch sonstige Einkünfte im Kalenderjahr _zwingend_ angegeben werden müssen. Dabei geht es um:
- Zivildienstsold
- Lohn aus kurzfristiger Beschäftigung
- Sonstige Kapitalerträge mit nicht ausgeschöpftem Freistellungsauftrag
In welche Zeile der Anlage KAP müssen Dividendenerträge aus Genossenschaftsanteilen einer Bank eingetragen werden?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte um mein Wissensdefizit auszuräumen.
Viele Grüße
Sven.
Hallo,
Sofern man aufgrund fehlender oder schlecht verteilter
Freistellungsaufträge „zu viel“ Zinsabschlag gezahlt hat, kann
man sich diesen Betrag ja vom Finanzamt zurückholen.
Kann mir zufällig jemand sagen, ob hierzu auch sonstige
Einkünfte im Kalenderjahr _zwingend_ angegeben werden müssen.
Dabei geht es um:
steuerfrei und unterliegt wohl auch nicht dem sogenannten Progresssionsvorbehalt
- Lohn aus kurzfristiger Beschäftigung
wurde wohl über Lohnsteuerkarte abgerechnet, oder? Dann muss die Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übernommen werden.
- Sonstige Kapitalerträge mit nicht ausgeschöpftem
Freistellungsauftrag
müssen trotzdem in der Anlage KAP erklärt werden, damit sämtliche Zinsen und Erträge erklärt wurden und der richtige Sparerfreibetrag ermittelt werden kann.
In welche Zeile der Anlage KAP müssen Dividendenerträge aus
Genossenschaftsanteilen einer Bank eingetragen werden?
Also ich trag diese immer in die Zeile 18, da gehören auch die anderen Dividenden aus inländischen Aktien hin. Bis jetzt hat sich niemand beschwert. Und Halbeinkünfte ist schon mal richtig…
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diese Frage beantworten
könnte um mein Wissensdefizit auszuräumen.
Gerne
Sonnige Grüße von Soni
Hallo Soni,
Vielen Dank für Deine Antwort - Du hast mir sehr weiter geholfen.
Gruß
Sven.