Zinsabschlag

Hallo,
ab 1.1.2009 werden Zinsen und Einnahmen aus Fonds/Aktien ja direkt per Abgeltungssteuer von der Bank abgeführt.
In der Steuererklärung soll somit das (mühsame) Ausfüllen nicht mehr notwendig sein.
Was aber, wenn man bei mehreren Banken Konten hat und der Freibetrag von 801€ nicht ausgeschöpft wurde, obwohl in der Summe mehr wie 801€ Zinsen abgeführt wurden. Dies wurde in der Vergangenheit über die Steuererklärung ausgeglichen.
Muss man in diesem Fall von jeder Bank eine Steuerbescheinigung anfordern, da diese wohl nicht mehr automatisch verschickt werden?
Werner

Im Prinzip hat man dann 2009 das gleiche Elend wie die Vorjahre auch. Es muss eine (modifizierte) Anlage KAP ausgefüllt werden, dann bekommt man die zuviel bezahlten Steuern zurück.

Gruß

Jörg

Hallo,

Was aber, wenn man bei mehreren Banken Konten hat und der
Freibetrag von 801€ nicht ausgeschöpft wurde,

Wenn jemand die Freistellungsaufträge zu niedrig erteilt hat und die Banken deshalb zu viel Abgeltungssteuer abgezogen haben, kann derjenige die zuviel bezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Die einzelne Bank weiß ja nicht, dass seine gesamten Kapitaleinkünfte nicht mehr als 801€ betragen.

obwohl in der
Summe mehr wie 801€ Zinsen abgeführt wurden.

Verstehe ich nicht.

Muss man in diesem Fall von jeder Bank eine
Steuerbescheinigung anfordern, da diese wohl nicht mehr
automatisch verschickt werden?

Wenn meine o.g. Annahme zutrifft, dann sollte derjenige das tun.
Gruß
Pontius

Ok, habs schon befürchtet.
Mir waren die Konsequenzen der Abgeltungssteuer nicht ganz klar, sonst hätte man die Freibeträge entsprechend angepasst und sich Arbeit bei der Steuererklärung gespart.
Gruß, Werner