Hallo,
angenommen jemand möchte seine Einkommensteuer erstellen - müsste er die Zinsabschlagsteuer irgendwie beachten/angeben bzw falls ja wo und wie (die Jahressteuerbescheinigungen der Bank(en) verursachten eher Verwirrung)?
cu
Klaus
Hallo,
angenommen jemand möchte seine Einkommensteuer erstellen - müsste er die Zinsabschlagsteuer irgendwie beachten/angeben bzw falls ja wo und wie (die Jahressteuerbescheinigungen der Bank(en) verursachten eher Verwirrung)?
cu
Klaus
Anzugeben in der Anlage KAP, die Zinsabschlagsteuer muss nicht angegeben werden, aber die Zinsen müssen angegeben werden wenn der Sparer-Freibetrag überschritten ist.
Natürlich sollte die ZASt angegeben werden, da diese auf die Einkommensteuer angerechnet wird.