Zinsabschlagsteuer als Rentner gezahlt

Hallo,

gesetzt dem Fall, dass ein Renter versäumt hat, einen Freistellungsauftrag zu erteilen und nun auf einen Kapitalertrag Steuern zahlen musste. Wie kann der Renter diese Steuern zurückholen weil der Freibetrag nicht ausgeschöpft wurden.

Der Rentner macht jedoch keine Einkommenssteuererklärung.

Gibt es dazu vielleicht Anträge beim Finanzamt?

Wie kann der Renter diese
Steuern zurückholen weil der Freibetrag nicht ausgeschöpft
wurden.

Der Rentner macht jedoch keine Einkommenssteuererklärung.

Gibt es dazu vielleicht Anträge beim Finanzamt?

Ja-der nennt sich Einkommensteuererklärung…

Muss der Renter dann jedes Jahr eine Steuererklärung machen, oder reicht es für das eine Jahr?

Guten Tag,

Muss der Renter dann jedes Jahr eine Steuererklärung machen,
oder reicht es für das eine Jahr?

=> Dem Staat ist es völlig egal ob Rentner, Student oder sonst was, denn es gibt NUR den Steuerpflichtigen. Und somit ist der Rentner jedes Jahr dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu machen.
Allerdings wäre zu überlegen ob nicht eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden könnte

Guten Tag,

Muss der Renter dann jedes Jahr eine Steuererklärung machen,
oder reicht es für das eine Jahr?

=> Dem Staat ist es völlig egal ob Rentner, Student oder sonst
was, denn es gibt NUR den Steuerpflichtigen. Und somit ist der
Rentner jedes Jahr dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu
machen.

Im Prinzip schon, ausser § 25 EStG und § 56 EStDV greifen…

Besonderheit bei Rentner - Altersentlastungsbetrag
Hallo,

häufig wird leider im Zusammenhang der Abgeltungssteuer vergessen zu erwähnen, dass es bei Rentnern eine Besonderheit zu beachten gibt, den Altersentlastungsbetrag

Gruss
Börsnefan1968

zur Info:

24a Altersentlastungsbetrag
1Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die „nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind“. 2Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht

Was hat der jetzt mit der Abgeltungsteuer zu tun? Und warum sollte der Altersentlastungsbetrag zusätzlich erwähnt werden? Der ist auch keine größere Besonderheit als zB der Entlasrungsbetrag für Alleinerziehende!

Altersentlastungsbetrag
Ganz einfach.

Der Altersentlastungsbetrag wird nicht bzw. kann nicht vorab bei der Berechnung der Abgeltungssteuer berücksichtigt werden.

Selbst wenn der Rentner den Freistellungsauftrag erteilt hat, macht (aufgrund des Altersentlastungsbetrag) in vielen Fällen eine Steuererklärung Sinn, wenn die Renter mehr Kapitaleinkünfte hat.

Gruss
Börsenfan1968