Es wird ein Kanalbeitragsbescheid von der Gemeinde erlassen. Dieser strittige Beitragsbescheid muß!! vorerst bezahlt werden. Es wird Klage gegen den Beitragsbescheid eingelegt. Das Verwaltungsgericht stellt nach 2 Jahren die „Rechtswidrigkeit“ fest. Die Gemeinde erklärt sich im Hauptsacheverfahren vor´m VWG bereit den „Bescheid aufzuheben“ und zur "Kostenübernahme. Der Kläger ist damit einverstanden und erklärt damit die „Hauptsache für erledigt“.
Frage: Hat der Kläger in einem solchen Fall, außer dem bezahlten Beitrag, auch Anspruch auf Zinsen für den Zeitraum von 2 Jahren?
ja, hat er, siehe entweder die entsprechende Beirags- und Gebührensatzung der Gemeinde, oder die Abgabenordnung, die über das KAG anwendbar ist
Gruß Tom
ja, hat er, siehe entweder die entsprechende Beirags- und
Gebührensatzung der Gemeinde, oder die Abgabenordnung, die
über das KAG anwendbar ist
Gruß Tom
Danke,Tom,
hat er auch Anspruch auf diei Zinsen der 2 Jahre, in denen er sein Geld der Gemeinde quasi zinslos zur Verfügung gestellt hat?