Zinsanspruch bei Verzug der Stromlieferung

Guten Abend!

Angenommen ein Kunde beaufragt ein Unternehmen mit der Stromlieferung gegen eine einmalige Abschlagszahlung. Diese Zahlung ist im Voraus fällig.

Der Kunde bezahlt nach Aufforderung den Abschlagsbetrag, aber die Stromlieferung verzögert sich auf Grund der Kündigungsbedingungen des Vorlieferanten.

Nach fast 4 Monaten erhält der Kunde seinen Beitrag zurückerstattet und geht davon aus, dass der Vertrag nicht zu Stande kam, da der Vorvertrag bisher nicht storniert werden konnte.

5 Wochen später erhält der Kunde eine Mahnung und wird aufgefordert, den fälligen Abschlagsbetrag zu bezahlen.

Kann der Kunde rückwirkend für die fast 4 Monate Verzugszinsen verlangen?

Der Kunde beschließt die Zahlung abzulehnen, so lange kein verbindlicher Liefertermin zugesagt werden kann und teilt das dem Unternehmen schriftlich mit.

Sollte der Kunde noch etwas beachten?

Viele Grüße und Spaß beim knobeln :wink:

Marcus

Hallo,

hier dürfte wesentlich der Inhalt der AGB des Stromlieferanten sein. Also dort nachlesen. Meist sind solche Ansprüche dort ausgeschlossen.

Gruß, Eva