Zinsberechnung bei erhaltener Überweisung

Hallo zusammen.

Komischer Titel ich weiß - ist schwer zusammenzufassen. Folgender Fall:

Ein Sparkassen-Kunde erwartet einen „mehrstelligen Betrag“ auf seinem Girokonto. Bei einer online Kontoabfrage sieht er diesen Betrag auf dem Konto gutgeschrieben und überweist am gleichen Tag den Betrag weiter auf ein anderes ihm gehörendes Konto bei der gleichen Sparkasse.

Nun zum Quartalsende werden ihm Soll-Zinsen berechnet. Beim Nachfragen bei der Sparkasse kommt nun heraus, dass diese Zinsen für den „mehrstelligen“ Betrag angefallen sind, da dieser wohl noch nicht endgültig dem Konto gutgeschrieben wurde.

Jetzt fragt sich der Kunde natürlich - was’n das für’n scheiß!??

  1. Wie kann das Geld noch nicht endgültig gutgeschrieben worden sein, wenn es mir doch angezeigt wird?
  2. Wie kann es sein, dass die Sparkasse eine Überweisung eines „mehrstelligen Betrages“ „losschickt“, wenn das Geld nach Aussage der SParkasse noch gar nicht auf dem Konto war?
  3. Das Geld wurde ja „nur“ von einem Konto des Inhabers auf ein anderes überwiesen. Hat also die Bank bzw. den Kontoinhaber gar nicht gewechselt (dieses nur mal rein moralisch gesehen)

Kann mir das jemand erklären? Hat der Kunde da irgendeine Chance? Ist das rechtens? Wenn ja, was ich (fast) nicht glauben kann, kann man da was auf „Kulanz“ machen - grundsätzlich?

Vielen Dank für Tipps und Hilfe!
Jesch

Ich vermute mal, dass Buchungsdatum und Valutadatum nicht übereinstimmen.

Der Betrag steht Dir erst am Valutatag wirtschaftlich zu.

Am Buchungstag ist der Eingang durchaus schon ersichtlich, kann auch verfügt werden - die Bank weiss ja das es kommt.

Nach Deinen Aussagen zu urteilen scheint alles seitens der Bank in Ordnung zu sein.

Thilo

Ich begreife aber nicht, wie man über den vollen Betrag verfügen kann und dennoch Zinsen zahlen soll. Für den Kunden ist das doch Verarschung!

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Moin.

Ich begreife aber nicht, wie man über den vollen Betrag
verfügen kann und dennoch Zinsen zahlen soll. Für den Kunden
ist das doch Verarschung!

Fragen wir die Allwissende Müllhalde: http://de.wikipedia.org/wiki/Wertstellung

Quote:„Die Zinsberechnung erfolgt auf Grundlage der Wertstellung auf dem betreffenden Konto.“

Zum Thema Valutadatum / Buchungsdatum gab es in der Vergangenheit eine Menge Streitereien. Unter anderem auch was die Abhebung an Geldautomaten betrifft. z.B. http://www.wprmaier.de/news/0211/20021114.htm

Fazit: Hättest du den Betrag am Geldautomat abgehoben, wäre eine Berechnung von Zinsen nicht statthaft (Da der Geldautomat den Valutarischen Saldo anzeigen muss(soll), ich übertrage jetzt mal das BGH Urteil in die Praxis, da ist nämlich nur von Renten die Rede). Da du aber per Onlinebanking auf dein Konto zugegriffen hast, ist eine Zinsberechnung richtig.

Die Unterscheidung von Valuta und Buchungstag ist leider auch bei Privatkonten notwendig (auch wenn die Daten wahrscheinlich zu 95% identisch sind).

Grüsse
Joshua