Zinseinkünfte bei Steuern angeben

Hallo
kommt das Finanzamt dahinter, wenn man Zinseinkünfte aus angelegtem Geld beim Arbeitgeber bei der Steuererklärung nicht angibt? (wenn man über den Freistellungsauftrag hinaus kommt)

Wie muß man Zinsen versteuern, die beim Festgeld (bei der Bank)
jedes Jahr dem Festgeldkonto gutgeschrieben werden?

Wie sieht es mit Kirchensteuer aus für bereits abgeführte Zinsabschlagsteuer?

Danke für eine Info

hallo,

natürlich kann das fa dahinterkommen, auch jahre später noch. zinseinkünfte, egal woher diese resultieren, nicht anzugeben, ist steuerhinterziehung.
zinseinkünfte aus tg werden wie reguläre zinseinkünfte in der anlage kap angegeben. es spielt keine rolle, ob zinsen unterjährig oder einmal zum 31.12. erzielt werden. über die erzielten zinssen stellt dir das fa eine steuerbescheinigung aus.
grds. mußt du keinerlei inländisch erzielte zinseinkünfte mehr angeben, wenn diese bereits pauschal besteuert wurden und dein freibetrag in summe (über alle banken, bei denen du ein konto hast) eingehslten wurde und du nicht ansonsten deine einkünfte aus kapital angeben mußt.

die frage nach der kirchensteuer verstehe ich nicht - was genau willst du wissen? bist du kist-pflichtig, zahlst du. wenn nicht, nicht bze. du kannst dir die anteilige kist zurückholen.

saludos, borito