Zinseinnahmen sind höher als Einkommen aus Arbeit

Ich habe nur ein niedriges Einkommen, lebe überwiegend von Zinseinnahmen.
Haushaltsnahe DL können nicht von dem niedrigen Einkommen abgesetzt werden, da für mein zu versteuerndes Einkommen keine Steuer anfällt. Da sind aber noch die Zinseinnahmen. Können davon die haushaltsnahen DL abgesetzt werden oder sind das zwei separate Steuern?

Hallo,
meines Wissens werden die HDL direkt von der steuerschuld abgezogen, wenn Du keine Steuern zahlst dann kann auch nichts abgezogen werden. Ob deine Zinseinnahmen in der Einkommensteuer berücksichtigt werden geht aus den Angaben nicht hervor.(machst Du überhaupt eine einkommensteuererklärung mit Anlage N und dem ganzen Wust?)
Gruss Hermann
Gt

Hallo Hermann47,
Danke erst mal für die schnelle Antwort.
Klar mache ich meine Einkommensteuer mit der Anlage N,. Mantelbogen usw.
Habe zwar keine Steuerschuld bei der Einkommenssteuer über nichtselbständige Arbeit, aber Steuerschuld bei Zinseinnahmen.
Bei mir wurde die Steuerschuld der Zinseinnahmen extra berechnet, davon jedoch wie gesagt, meine restlichen Aufwendungen nicht mehr abgezogen.

Gruß agkb

Jeder in Deutschland Steuerpflichtige kann und gegebenenfalls muss je Steuerjahr (= Kalenderjahr) genau EINE Einkommensteuererklärung machen.
Ehepaare können eine gemeinsame Einkommensteuererklärung machen, was in den meisten Fällen eine geringere Einkommensteuer ergibt.
In dieser Einkommensteuererklärung müssen ALLE Einkünfte und Bezüge des Steuerjahres angegeben werden.

Sie einzige Ausnahme sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, von denen die 25%-ige Abgeltungssteuer bereits abgezogen wurde. Diese müssen nur unter bestimmten Umständen angegeben werden, z.B. bei Absetzung außergewöhnlicher Belastungen.

Die Steuerersparnis für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen gibt es nur innerhalb des Steuerjahres. Ein Verlustrücktrag oder Verlustvortrag ist hier nicht möglich.
D.h. wer keine Einkommensteuer zahlt kann keine Einkommensteuer sparen.

Die 25%-ige Abgeltungssteuer und die Lohnsteuer ist immer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Gerade bei geringem Einkommen + Zinseinnahmen sollte man unbedingt eine Einkommensteuererklärung machen und alle Zinseinnahmen angeben. Dann wird möglicherweise die 25%-ige Abgeltungssteuer ganz oder teilweise zurückgezahlt.
Unter Umständen bleibt noch eine Einkommensteuer übrig, von der dann die Steuerersparnis für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen ganz oder teilweise abgezogen werden kann.

Hallo […],
Vielen Dank für die Informationen.
Klartext: Wenn bei geringem Einkommen durch selbständige Arbeit nur ein Teil der Haushaltsnahen DL + Handwerkerrechnungen abgezogen werden kann (da Freibetragsgrenze beginnt!)kann der Rest der HHDL + Handwerkerrechnungen von der Abgeltungssteuer abgezogen werden, sehe ich das richtig?
Gruß agkb

[Team: Name entfernt]

Hallo Fragesteller,
ich würde es begrüßen wenn keine Namen genannt werden.

„ … kann der Rest der HHDL + Handwerkerrechnungen von der Abgeltungssteuer abgezogen werden …“