Zinsen

Hallo Rechtswissende und - weise!

Angenommen in einem Anerkenntnisurteil wird der/die Beklagte zur Zahlung eines Betrages X verurteilt, kann den Betrag allerdings nicht in einer Summe zahlen, sondern bietet an, die Summe (

In dem Moment, wo der Gläubiger einer Ratenzahlung zustimmt, hat er mit dem Schuldner einen Vertrag. Der sieht Zinsen vor oder auch nicht. Die Zinsen, die im Urteil ausgesprochen werden, könnten als (ggf. konkludent) abbedungen gelten. Man sollte die Vereinbarung also ausdrücklich auf die Frage der Zinsen beziehen

Levay

Hallo Levay,

angenommen, die Vereinbarung bezüglich Ratenzahlung sei mündlich erfolgt und der Aspekt der Verzinsung gar nicht angesprochen/geregelt - heisst das dann, dass trotz und während der langen Zahlungszeit keine Verzinsung für die jeweilige Restschuld erfolgt (gezahlt werden muss)?