Zinsen absetzen bei MaBV Finanzierung bei späterere Vermietung

Hallo,
wenn man eine Wohnung nach MaBV während der Fertigstellung bezahlt fallen in diesem Zeitpunkt auch schon Teiltilgung und Teilzinsen an.
Zu diesem Zeitpunkt hat man ja noch keine Mieteinnahmen da die Wohnung ja noch nicht bezugsfertig ist.
Kann man - wenn man nachweist (Frage wäre dann „wie“?), dass man die Wohnung nur speziell wegen der Vermietung kauft - diese Zinsen aus der Bauphase mit MaBV Bezahlung von der Steuer absetzen?

Ich befürchte ja „nein“ aber vielleicht gibt es ja Lösungen :wink:

Danke und Gruss
Alex

Hallo,

Selbstverständlich können die Bauzeitzinsen steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn im fraglichen Steuerjahr noch keine Einkünfte aus Vermietung realisiert wurden. Sofern das Finanzamt diesbezüglich Fragen hat, dokumentiert man die Vermietungsabsicht - entweder durch entsprechende Anzeigen oder einfach nur verbal. Sofern dann in den Folgejahren doch keine Vermietung stattfindet, wird sich das Finanzamt schon melden.

Gruß
C.

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