Hallo,
Ich habe hier ein kleines Problem, vielleicht können Sie mir dabei helfen, ich bedanke mich im Voraus für die Antwort.
Ich habe im Juni 2011 Steuererklärung für 2010 per Elster abgeschickt. Ich wusste, ich werde aufgefordert Steuer nachzuzahlen, deshalb habe ich auch nicht nachgefragt. Finanzamt hat die Sache ziemlich versäumt und, und erst jetzt den Bescheid mit der Forderung Steuer nachzuzahlen mir zugeschickt.
Jetzt meine Frage: Muss ich die Zinsen auch zahlen? Schließlich, habe ich das nicht verschuldet
Danke und Gruß
Peter
Hallo,
das ist leider korrekt so, auch wenn das Finanzamt gebummelt hat. Begründung: Sie haben ja in der Zeit einen Zinsvorteil gehabt und konnten das Geld ja anlegen, was ich persönlich auch mache, wenn ich mit einer STeuernachzahlung rechne.
Ich empfehle deshalb immer, seine Steuererklärung zeitig abzusenden.
Hallo Peter,
die Zinsen entstehen Kraft Gesetzes ( §233a Abgabenordnung). Egal, warum der Bescheid erst jetzt gekommen ist, hast Du da keine Chance, die nicht zahlen zu müssen.
Das Finanzamt zahlt Dir auch Zinsen, wenn Du eine Erstattung bekommen hättest.
Sicher kann ich es nicht sagen (direkte Vereinbarungen mit dem Finanzamt sind nicht immer einfach), aber ein Steuerrecht Portal kann ich empfehlen, da gibt’s Klartext: http://www.steuerrecht-steuerstrafrecht.de
Hallo,
wenn Sie Ihre Steuererklärung ohne Steuerberater erstellen, muss diese bis zum 31.05. des Folgejahres abgegeben sein. Ab da können Zinsen berechnet werden.
Wieviel kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Aber nur bis zu dem Tag, n dem die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen ist.
Wenn die noch ewige Zeiten für die Bearbeitung brauchen, ist das nicht Ihr Problem!
Liebe Grüße
Hallo Peter,
mit Zinszahlungen auf Steuernachzahlungen kenne ich mich leider nicht aus; ich haber immer Geld zurück bekommen.
MfG
Stefan Seidel