Zinsen auf Einkommensteuer

Hallo,

wie werden eigentlich die in einem ESt-Bescheid geforderten oder gezahlten Zinsen steuerlich betrachtet?

Wenn also Person A im Jahr 2005 für einen geänderten ESt-Bescheid 1998 sagen wir 500 Euro Zinsen ans FA zahlen muss.
Oder Person B im Jahr 2005 für einen geänderten Bescheid aus früheren Jahren dagegen 200 Euro Zinsen vom FA bekommt.

Kann das Person A bei der Steuererklärung 2005 diese 500 Euro irgendwie geltend machen?
Bzw. muss Person B bei ihrer Erklärung 2005 die 200 Euro als Einkünfte angeben?

Danke und
viele Grüße
Frank

Hallo,

wie werden eigentlich die in einem ESt-Bescheid geforderten
oder gezahlten Zinsen steuerlich betrachtet?

hi,

Wenn also Person A im Jahr 2005 für einen geänderten
ESt-Bescheid 1998 sagen wir 500 Euro Zinsen ans FA zahlen
muss.

  • kein ansatz als werbungskosten möglich

Oder Person B im Jahr 2005 für einen geänderten Bescheid aus
früheren Jahren dagegen 200 Euro Zinsen vom FA bekommt.

  • ansatz bei den einkünften aus kapitalvermögen

Kann das Person A bei der Steuererklärung 2005 diese 500 Euro
irgendwie geltend machen?

nein

Bzw. muss Person B bei ihrer Erklärung 2005 die 200 Euro als
Einkünfte angeben?

ja

falen jedoch zinseinnahmen und zinsaufwendungen bei demselben stpfl. in einem jahr an, können diese verrechnet werden bis max 0,00

gruß vom inder

Danke und
viele Grüße
Frank

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Ist ja ein Ding, deren Zahlungen muss der St.pflichtige nochmals versteuern, deren Abzüge darf er aber nicht in Abzug bringen…?

  • kein ansatz als werbungskosten möglich

Und bei Selbständigen als Betriebsausgaben in der GuV?

Viele Grüße
Frank

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Ist ja ein Ding, deren Zahlungen muss der St.pflichtige
nochmals versteuern, deren Abzüge darf er aber nicht in Abzug
bringen…?

wieso nochmals - sind doch ganz „normale“ zinsen, wie z.b. bei nem privaten darlehen… dass die nachzahlungszinsen nicht als werbungskosten berücksichtigt werden dürfen, ist aber nur schwer nachzuvollziehen…

  • kein ansatz als werbungskosten möglich

Und bei Selbständigen als Betriebsausgaben in der GuV?

nur bei betrieblichen zinsen - z.b. umsatzsteuer oder gewerbesteuer

Viele Grüße
Frank

gruß Inder

Hi,

wieso nochmals - sind doch ganz „normale“ zinsen, wie z.b. bei
nem privaten darlehen… dass die nachzahlungszinsen nicht als
werbungskosten berücksichtigt werden dürfen, ist aber nur
schwer nachzuvollziehen…

na ja, zum einen steht’s im Gesetz, zum anderen hat der BFH das mit der Begründung bestätigt, dass es sich um zwei verschiedene Sachverhalte handelt.
Dem Gesetzgeber steht es frei, den Sachverhalt „Zinsen zahlen“ anders zu behandeln als den Sachverhalt „Zinsen erstattet bekommen“.

Das ist zumindest die offizielle Begründung.

petz

hi petz,

is klar… nur halt für ottonormalsteuerzahler schwer zu verstehen - die nachzahlungszinsen stehen halt mit keiner einkunftsart in verbindung…

gruß vom inder

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