Hallo,
eine Frage: Ist es eigentlich Pflicht für den Vermieter, eine Kaution, die er zu Mietbeginn verlangt, zu verzinse, so dass der Mieter bei Auszug dann Kaution + dazugehörige Zinsen erhält? Oder ist das eher eine „kann“, als eine „muss“-Sache (bei einem typischen Mietvertrag)?
Gruß,
Stephan
Hallo,
eine Frage: Ist es eigentlich Pflicht für den Vermieter, eine
Kaution, die er zu Mietbeginn verlangt, zu verzinse, so dass
der Mieter bei Auszug dann Kaution + dazugehörige Zinsen
erhält? Oder ist das eher eine „kann“, als eine „muss“-Sache
(bei einem typischen Mietvertrag)?
der VM muß die Kaution zu einem üblichen Zinssatz anlegen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Die Mietkaution:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html
Gruß
Maja
Hallo,
eine Frage: Ist es eigentlich Pflicht für den Vermieter, eine
Kaution, die er zu Mietbeginn verlangt, zu verzinse, so dass
der Mieter bei Auszug dann Kaution + dazugehörige Zinsen
erhält? Oder ist das eher eine „kann“, als eine „muss“-Sache
(bei einem typischen Mietvertrag)?
Morgen,
bei Privatvermietern ja, bei Gewerbe nein.
Schönes Wochenende
1 „Gefällt mir“