Zinsen auf Sparguthaben

Vielleicht vergesse ich es diesmal nicht; egal ist es mir so oder so.

Und noch mehr. Wenn Dich interessieren würde, wie die Dinge und Aussagen zusammenhängen, dann hättest Du fragen können; wolltest Du aber nicht. Du wolltest Deine von eigenen und angelesenen Erfahrungen beeinflusste Weltsicht verbreiten und bist an Tatsachen und der Einschätzung von jemandem, der mit der Branche seit Jahrzehnten zu tun hat, nicht interessiert.

Das ist die Anlageberatung, die man für lau bekommt bzw. mit seiner popeligen Depotgebühr und Umsatzprovision bezahlt, mit der man nicht einmal einen Schimpansen vernünftig bezahlen könnte. Das ist genau das, was ich meinte: Die Leute tragen ihre Guthaben und Depots zu Banken, die diese kostenlos anbieten und wundern sich, dass die stationären Kreditinstitute Personal und Niederlassungen eindampfen, wenn sie erst einmal überrascht festgestellt haben, dass ein Telefoncomputer und ein programmierter Anlage-Assistent gar nicht so individuell beraten können, wie man das vielleicht angenommen hat.

Da, wo sich früher die Büros der Produktspezialisten befanden, befinden sich heute Geldausgabe- und Zahlungsverkehrsautomaten und vielleicht noch ein Besprechungszimmer, das im Bedarfsfall vom Produktspezialisten angemietet wird, wenn er mal für ein paar Kundengespräche aus der Kreisstadt oder Hauptstelle anrückt, was er aber natürlich nicht für einen Kredit von 1.500 Euro oder einen Anlagebetrag von 10.000 Euro macht.

Das waren aber nur die Einsparungen, mit denen man auf die Direktbanken in den 2000er Jahren reagierte. Die Ertragslage der Kreditinstitute verschlechterte sich in Folge der Niedrigzinsphase, die spätestens Ende 2013 begann, immer mehr, weil sich halt weniger mit der Differenz zwischen Kredit- und Guthabenzinsen verdienen ließ und die normalverzinsten Kredite aus der Zeit davor nach und nach ausliefen. Gleichzeitig haben sich die Aufwendungen für Personal und Technik, die sich aus aufsichtsrechtlichen Vorgaben ergaben, massiv erhöht (*).

Und quasi im gleichen Atemzug, mit dem die EZB die Negativzinsen für Guthaben bei der EZB einführte und erhöhte sowie die Eigenkapitalanforderungen mit Basel III/CRD IV verschärfte, beklagte sie die nachlassende Ertragskraft der Kreditinstitute. Anschließend hockte man sich in den Aufsichtsbehörden zusammen und entwickelte die Konzepte AnaCredit, ESG-Risiken und Taxonomie, womit man noch einmal hunderttausende Personaltage in den Kreditinstituten verbriet. Das Ergebnis dieser Entwicklung sind u.a. die neuen Kontomodelle, die geringere Zahl der inbegriffenen Überweisungen, Kontoumsätze und/oder Bargeldabhebungen an Automaten beinhalten.

Naja, und so etwas wüsste man halt, wenn man sich in der Branche auskennen würde und dann würde man halt nicht von enttäuschten Anlegern schwafeln (womit man eigentlich sich selbst, eine verschwägerte Großtante zweiten Grades und einige völlig unbekannte Personen meint, von denen man mal gelesen hat).

(*) Und was hats genützt: nix. Die Immobilienkrise kam trotzdem wie schon spätestens ab 2020, eigentlich aber schon ab 2015 erkennbar war. Eine Bankenkrise wird höchstwahrscheinlich folgen und zwar ganz unabhängig, wie viele Millionen Datensätze man seitens der Aufsicht einfordert.

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Hi!
Ich… hab aus Spaß mal mit den angegebenen Zinsen gerechnet, und zwar wie folgt:

  • Jeden Tag gibt es 1/365 der Jahreszinsen. So lassen sich die Zinsen auch dann berechnen, wenn sich der Zinssatz im Jahr ändert.
  • Die Zinsen aller Tage eines Jahres werden am Ende des Jahres ausgezahlt

Die Sparkasse rechnet im Grunde genauso, allerdings nur mit 360 Tagen pro Jahr. Ich möchte mich damit aber grade nicht wirklich auseinandersetzen, das Ergebnis düfte recht ähnlich sein.

Die Tabelle liest sich wie folgt:

  • Am 6.10.2006 wurden 2400€ eingezahlt.
  • Bis zum 31.12.2006 wurde der Betrag mit 0,75% verzinst, weil es aber nur 86 Tage waren, gab es 86/365 der Zinsen, die es fürs ganze Jahr gegeben hätte, eben 4,24€
  • 2007 und 2008 blieb der Zinssatz konstant, es gab daher volle 0,75%, also ca. 18€ etwa.
  • Die ersten 195 Tage des Jahres 2009 wurde mit 0,75% verzinst, dann kamen 170 Tage mit 0,5%. Das ganze Jahr waren 2440,44€ auf dem Konto, daher wurden die Zinsen auf diesen Betrag berechnet, zum 3.12.2009 wurden dann gut 15€ gutgeschrieben.

Die oben bereitgestellte Tabelle zeigt nur Zinsen bis 2020, daher hab ich bis heute 0,001% angenommen. Hier wird der größte Fehler der Rechnung liegen. Jedenfalls, so komme ich auf ca. 84€ Zinsen über die gesamte Lauftzeit.

Wie auch immer. Die Kopie des Sparbuchs zeigt, dass da eigentlich zwei Spabücher sind. 2006 geschah die Einzahlung, danach gibt es keinerlei Einträge bezüglich Zinsen. 2021 wurde ein Betrag, der wie 2400€+Zinsen aussieht, in ein neues Sparbuch eingezahlt, und danach gibt’s auch Einträge zu Zinsen. Insofern, ja, was ist mit den Zins-Einträgen zwischen 2006 und 2021?

Datum Zinssatz Tage Zinsen Guthaben
06.10.06 2.400,00 €
31.12.06 0,750 % 86 4,24 € 2.404,24 €
2007 0,750 % 18,03 € 2.422,27 €
2008 0,750 % 18,17 € 2.440,44 €
15.07.09 0,750 % 195 9,78 €
31.12.09 0,500 % 170 5,68 € 2.455,90 €
01.04.10 0,500 % 90 3,03 €
31.12.10 0,250 % 275 4,63 € 2.463,56 €
2011 0,250 % 6,16 € 2.469,71 €
2012 0,250 % 6,17 € 2.475,89 €
07.03.13 0,250 % 65 1,10 €
31.12.13 0,150 % 300 3,05 € 2.480,04 €
01.07.14 0,100 % 181 1,23 €
01.10.14 0,050 % 92 0,31 €
31.12.14 0,050 % 91 0,31 € 2.481,89 €
2015 0,050 % 1,24 € 2.483,14 €
01.02.16 0,050 % 31 0,11 €
01.07.16 0,020 % 151 0,21 €
31.12.16 0,010 % 183 0,12 € 2.483,57 €
2017 0,010 % 0,25 € 2.483,82 €
2018 0,010 % 0,25 € 2.484,07 €
2019 0,010 % 0,25 € 2.484,32 €
2020 0,001 % 0,02 € 2.484,34 €
2021 0,001 % 0,02 € 2.484,37 €
2022 0,001 % 0,02 € 2.484,39 €
2023 0,001 % 0,02 € 2.484,42 €
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Eher in den ersten Jahren. Vor 2010 lagen die Zinssätze ja bei teilweise über 2%. Was diese spezielle Sparkasse vergütete, wissen wir natürlich nicht, aber es würde mich wundern, wenn das tatsächlich so viel weniger gewesen wäre. Daher ist auf jeden Fall noch Aufklärungsarbeit zu leisten. Vor allem - wie Du auch richtig schreibst - im Zusammenhang mit dem Übergang zwischen den beiden Konten bzw. dem Zeitraum vor 2021.

„Naja, und so etwas wüsste man halt, wenn man sich in der Branche auskennen würde“

Hättest du die obigen Aussagen gleich so begründet und nicht mit der Geiz-ist-geil_Mentalität" hätte ich gar nichts gesagt und das sogar interessant gefunden.
Gleichwohl steht immer noch auf einem anderen Blatt das nachgewiesenermaßen fahrlässige und an der und über die Grenze der Rechtmäßigkeit auf jeden Fall aber über die Grenze der Redlichkeit gehende Beratungs- und Verkaufsgebahren nicht nur einer Sparkasse.
Das war übrigens schon vor der Niedrigzinsphase :woman_shrugging:.
Und bezieht sich nicht auf „verschwägerte Großtanten zweiten Grades und einige völlig unbekannte Personen“, sondern auf 5000 AnlegerInnen alleine bei der Frankfurter Sparkasse im Falle Lehmannzertifikate, 50.000 in ganz D.

Ja, klar, jetzt bin ich schuld, dass Du Dir auf Basis eigener Vermutungen, Erlebnisse und gefühlten Wahrheiten eine Meinung gebildet hast, die Du an der Stelle unbedingt einstreuen musstest, ohne zuvor an der Unterhaltung beteiligt gewesen zu sein.

Dazu habe ich in dem verlinkten Artikelbaum schon mehr als genug gesagt, was Du nicht verstehen oder glauben wolltest. Ich habe keinerlei Veranlassung, davon auszugehen, dass sich das bei einem erneuten Versuch anders entwickelt.

Es wird wohl Dein Geheimnis bleiben, wieso Du meinst, dass es da einen Zusammenhang hätte geben können.

Hmnja, oben ist ja ne Tabelle mit Zinssätzen angegeben. Die habe ich ja benutzt, Daher bezog ich das auf meine Rechnung davon ausgehend, dass die Zinsen von 2006 bis 2020 korrekt angegeben sind, aber keine neueren Werte ab 2020 in der Tabelle stehen.
Und ja, bei den Sparbüchern ist natürlich Klärungsbedarf am Anfang des Zeitraums.

Entschuldige bitte die vielleicht blöde Frage, aber in welchem Artikel steht denn diese Tabelle? Meine Referenz waren bisher die statistischen Angaben der Bundesbank. Habe ich ergänzende Angaben des Fragestellers übersehen?

Hier:

grafik

zusammen mit

Hier der Inhalt:

grafik

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Ah, danke. Der Link ist mir tatsächlich durchgegangen. Die Sätze sind aber wirklich deutlich niedriger als die aus der Bundesbankstatistik. Ich frage mich, aus welcher Quelle die Werte in der Tabelle stammen.

Naja, der Fragesteller meinte ja, dass das von der Sparkasse kommt, um die es hier geht. Die Schriftart ist die gleiche, die meine Sparkasse nutzt, insofern sieht das erstmal plausibel aus.

Wie schon erwähnt - die stammen von der selben Sachbearbeiterin, die mir die 3-Monatskündigung bestätigte.

„Ja, klar, jetzt bin ich schuld, dass Du Dir auf Basis eigener Vermutungen, Erlebnisse und gefühlten Wahrheiten eine Meinung gebildet hast“
Geiz- ist -geil-Mentalität waren deine Worte, nicht meine.
Alles weitere, wie auch das: die üblichen Verdrehungen und Verwirrungen von du weisst schon was.

Äh ja, und danach kamen andere, die Du ignorierst und das verwendest Du gegen mich genau wie den Umstand, dass ich - Deinen Einwurf nicht antizipierend - nicht gleich den ganzen Vortrag schrieb.

Äh ja, genau. Ich verdrehe. So wird es sein.

Wir machen das einfach so: Du brabbelst hier einfach ein bisschen weiter vor Dich hin und alle anderen kümmern sich um das Anliegen des Fragestellers.

Tut mir leid. Ich hatte diese Tabelle übersehen und bezog Deine Aussage deswegen nicht darauf. Auf Basis der aktuellen Informationen, würde ich wie folgt vorgehen:

  1. Von der Vermieterin Belege für die Zinsabrechnungen 2006 bis 2020 (also Kopie des Sparbuches bzw. der Sparbücher) verlangen.
  2. Die Mitarbeiterin der Sparkasse mit den Daten der Bundesbank konfrontieren und um eine Erklärung bitten, wieso die eigenen Guthabenzinsen so eklatant von den Durchschnittswerten abwichen.
    Ich habe die jährlichen Durchschnitte hier mal zusammengestellt:
    2006 2,06
    2007 2,14
    2008 2,52
    2009 1,82
    2010 1,42
    2011 1,52
    2012 1,32
    2013 0,99
    2014 0,76
    2015 0,46
    2016 0,29
    2017 0,20
    2018 0,16
    2019 0,13
    2020 0,11
    2021 0,09
    2022 0,09

Ich bin gespannt, was Du berichtest, wie es weitergegangen ist.

Gruß
C.

Wer war es noch mal, der abgeschweift war?

(Und wer ist es noch mal, der sich ständig selber zitiert :grin: ?)

Und so geht es weiter, das Gebrabbel. Aber anderen vorwerfen, sie wollten immer das letzte Wort haben.

Das mit dem letzten Wort bist schon nachweislich du.Aber ich habe dir das nie vorgeworfen. Projektion?

Ob Du es nun brabbeln nennst oder Geschwafel- abgeschweift bist schon du. (Ich persönlich finde das überhaupt nicht schlimm :wave:)

Hallo C_Punkt,

nochmals vielen Dank für die Mühe, die du dir machtest. Ich werde deine Vorschläge (Rückfrage an die Vermieterin und die Sachbearbeiterin bei der Sparkasse) befolgen und dann zu gegebener Zeit berichten.

Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes 2024.

MfG Montenovo

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Hallo zusammen,
nach längerer Zeit melde ich mich wieder und berichte:

  • Weil die Interventionen bei der Sachberabeiterin ergebnislos blieben, habe ich ich eine schriftliche Anfrage an die Geschäftsleitung der Sparkasse verfasst und diese persönlich in der dortigen Verwaltung abgegeben.

  • Da viele Wochen lang keine Reaktion kam, brachte ich mich in Erinnerung. Dann bequemte man sich zu einer Antwort, die jedoch völlig unbefriedigend war: Ich solle mich mit meiner Vermieterin in Verbindung setzen.

  • Ohne große Hoffnung wandte ich mich erneut an diese und verlangte die Herausgabe des Sparbuches. Trotz zweimaliger Erinnerung wurde meiner Aufforderung bislang nicht entsprochen.

Jetzt habe ich zwei Fragen:

  • Habe ich das Recht auf Herausgabe des Sparbuches und wenn ja, auf welchen Paragrafen oder weilche Gerichtsentscheidung kann ich mich beziehen?

  • In jüngerer Zeit gab es offenbar juristische Auseinandersetzungen zwischen Sparkassenkunden und diversen Institiuten. Soweit ich mich erinnere, ging es dabei um Ratensparverträge, bei denen die Sparkassen die Zinssätze nicht analog den Bewegungen des Zinssatzes der Bundesbank änderten mit der Folge, dass den Kunden nicht unbeträchtliche Zinsanteile vorbehalten wurden. Wäre das nicht im Prinzip auf den hier vorliegenden Fall auch anwendbar, also die Sparkasse auch verpflichtet, die Zinsen nicht nach eigenem Gutdünken, sondern eben ananlog dem Bundesbank-Zinssatz anzupassen?

MfG Montenovo1

Hallo,

Du hast einen Anspruch auf eine dem Gesetz entsprechende Verzinsung Deiner Kaution. Wenn ich mich recht entsinne (ist halt alles schon ein paar Tage her), gab es eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem, was nach den Zinssätzen aus der Bundesbankstatistik hätte an Zinsen anfallen müssen und dem, was Dir seitens der Vermieterin genannt wurde.

Nun hat natürlich kein Kreditinstitut die Pflicht, Habenzinsen in Höhe der von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätze zu zahlen und auch die Vermieterin hätte nicht die Pflicht gehabt, in der näheren Umgebung nach dem Kreditinstitut dem besten Habenzinssatz zu suchen und das ggfs. auch noch jährlich. Wenn also die Vermieterin die Kaution bei der SK als Sparguthaben mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt hat, hat sie ihre Pflichten erst einmal erfüllt.

Da es sich bei dem Dokument, von dem Du uns oben ein Foto gezeigt hast, augenscheinlich um ein Sparbuch handelt, darf man davon ausgehen, dass das Geld den Vorschriften entsprechend angelegt wurde. Warum die Sparkasse nun Zinssätze zahlte, die doch substantiell vom Marktgeschehen abwichen, wissen wir leider immer noch nicht, aber da ist Dir die SK letztlich auch nicht rechenschaftspflichtig. Einerseits, weil sie ihre Konditionen alleine festlegen kann und die Kunden ja gehen können, wenn die ihnen nicht passen und andererseits, weil Du ja strenggenommen gar nicht Kunde der Sparkasse bist.

Ich muss gestehen, dass ich jetzt auch nicht mehr so recht weiterweiß. Im Grunde müsste man nun die Vermieterin auffordern, bei der SK zu klären, was da mit den Zinssätzen los war, aber mir fällt nicht ein, auf welcher Rechtsgrundlage man da Druck aufbauen sollte.

Natürlich kann man nun einen Anwalt beauftragen, der Deine Interessen wahrnimmt, aber wenn ich mich recht entsinne, war trotz des prozentualen Unterschiedes der tatsächliche Differenzbetrag doch überschaubar, so dass sich die Frage stellt, ob am Ende mehr rauskommt, wenn man einen Anwalt beauftragt, der ja nun auch Geld kostet.

Dies übrigens nicht, weil ich der Ansicht wäre, dass es sich generell nicht lohnt, kleinere Beträge einzufordern, sondern weil mir schlicht die Idee fehlt, welche Pflichtverletzung man der Vermieterin oder der Sparkasse so erfolgreich nachweisen könnte, dass Du am Ende nicht nur mehr Zinsen rausholst, sondern auch Dein Anwalt von der Gegenseite bezahlt werden müsste.

Gruß
C.