Hallo!
Ein Steuerpflichtiger legt im Jahr 2004 Einspruch gegen seinen Est-Bescheid von 2003 mit Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein, da er das FA nicht für zuständig hält. Im Jahr 2010 wir der Est-Bescheid zurückgenommen und der Steuerpflichtige ans richtige, örtlich zuständige FA verwiesen welches neu bescheidet. Frage: Muß nach der neuen Veranlagung der Steuerpflichtige Zinsen auf die Steuerschuld der letzten 6 Jahre entrichten oder nicht?
Viele Grüße
Daniel