Zinsen auf vorzeitig abgezogene Vorsteuer?

Zitat von MM:
„Die USt auf den steuerpflichtigen inngergemeinschaftlichen Erwerb ist gleichzeitig abziehbare Vorsteuer, falls s.o. erfüllt ist.“

Was ist nun, wenn dieses beides vergessen wurde einzutragen in eine UST-Anmeldung, und nachgeholt wird für einen Zeitraum, der mehr als 15 Monate zurückliegt?

Müssen dann 0,5% pro Monat Zinsen auf die quasi „vorzeitig“ abgezogene Vorsteuer nachgezahlt werden?

Gruß Schwipp

Hallo Schwipp,

wenn sowohl USt als auch VorSt nicht angegeben wurden, fallen keine Zinsen an, weil die verbleibende Zahllast verzinst wird - und die ist null.

Gruß