Zitat von MM:
„Die USt auf den steuerpflichtigen inngergemeinschaftlichen Erwerb ist gleichzeitig abziehbare Vorsteuer, falls s.o. erfüllt ist.“
Was ist nun, wenn dieses beides vergessen wurde einzutragen in eine UST-Anmeldung, und nachgeholt wird für einen Zeitraum, der mehr als 15 Monate zurückliegt?
Müssen dann 0,5% pro Monat Zinsen auf die quasi „vorzeitig“ abgezogene Vorsteuer nachgezahlt werden?
Gruß Schwipp