Zinsen aus der Insandhaltungsrücklage

Hallo zusammen,
ich bin neu hier.
Meine Frage: ich möchte mein Anteil an Zinsen aus der Instadhaltungsrücklage jedes Jahr ausbezahlt bekommen, aber die Gemeinschaft lehnt es ab und verlangt von mir eine „höchstrichterliche Entscheidung“ (es geht mir nich um ZAS, die bekomme ich vom FA sowieso.
Mein eMeinung nach sind das persönlich Einkünfte aus Kapitalvermögen und die WEG hat darüber nicht zu bestimmen. Die Reinvestition bedeutet eine Sonderumlage, die wirtschaftlich nicht begründet ist, da wir eine bestimmte Summe 3-monatlich, aufgrund eines Beschlusses und ggf. des Wirtschaftsplanes entrichten.
Im Internet habe ich lange gesucht - ohne brauchbare Ergebnisse.
Konny

Hallo Konny,

die Zinsen aus der Instandhaltungsrücklage gehören dem einzelnen Eigentümer und nicht der Gemeinschaft. Aus Auszahlungsanspruch besteht nicht. Mir ist hier auch kein Urteil bekannt, das erlaubt Zinsen auszuzahlen. Ich empfehle die Anschaffung von "WEG-Kommentar- Bärmann/Pick, Verlag C.H.Beck ISBN 340647411X Buch anschauen

Gruss Günter

ich bin neu hier.
Meine Frage: ich möchte mein Anteil an Zinsen aus der
Instadhaltungsrücklage jedes Jahr ausbezahlt bekommen, aber
die Gemeinschaft lehnt es ab und verlangt von mir eine
„höchstrichterliche Entscheidung“ (es geht mir nich um ZAS,
die bekomme ich vom FA sowieso.
Mein eMeinung nach sind das persönlich Einkünfte aus
Kapitalvermögen und die WEG hat darüber nicht zu bestimmen.
Die Reinvestition bedeutet eine Sonderumlage, die
wirtschaftlich nicht begründet ist, da wir eine bestimmte
Summe 3-monatlich, aufgrund eines Beschlusses und ggf. des
Wirtschaftsplanes entrichten.
Im Internet habe ich lange gesucht - ohne brauchbare
Ergebnisse.
Konny