Zinsen aus Forderung

Liebe Ratsuchende und Gebende.

Angenommener Fall.
Herr X bleibt auf einer Anwaltsrechnung sitzen von ca. 400€ trotz Rechtschutz (War von vorneherein klar das es nicht übernommen wird, wurde aber von Anwalt verschwiegen bis zur Rechnung).
Herr x bittet Anwalt um Ratenzahlung aufgrund von ALG II (was dem Anwalt auch schon beim 1. Gespräch mitgeteilt wurde. Alles etwas dubios wenn mich einer fragt).
Anwalt FORDERT Rate von 100€ mtl. - Herrn X nicht möglich (was bleibt noch zum überleben?)
-Vollstreckung-
Freundin von Herrn X bietet Anwalt 200€ mtl. an, Schuld wird zügig bezahlt.
nach Begleichung der Schuld erhält Herr X eine aktuelle Forderungsaufstellung mit den noch verbliebenen erhobenen Zinsen auf was auch immer, denn es ist auch rechnerisch nicht nachvollziehbar.

Frage. In welcher Höhe dürfen Zinsen erhoben werden. In dem angenommenen Fall wären es 10%(nicht bekannt ob p. a.)
Soweit ich weiß, gibt es für so etwas auch eine obergrenze?
Vielen Dank für Eure Antworten

Claudia

Liebe
Frage. In welcher Höhe dürfen Zinsen erhoben werden. In dem
angenommenen Fall wären es 10%(nicht bekannt ob p. a.)

Zinshöhe,

Der gesetzlich Zinssatz liegt bei 5% über dem Basiszinssatz der EU-Zentralbank. Der Gläubiger kann aber mehr verlangen, wenn ihm ein konkreter Zinsschaden in größerer Höhe enstanden ist. Die 10% pA. sind insoweit vollkommen unproblematisch diesseits von jeder Wuchergrenze, (was würden die Banken sonst sagen ?).

Zinsrechner gibt es im internet zu hauf.

Zinen können verlangt werden, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung, bzw. dem Zeitpunkt ab dem der Schuldner im Verzug ist, vorliegend wohl ab der ersten Rechnungslegung.

Hinsichtlich der Tilgugnswirkung gilt, das eingehende Raten zunächsten auf die Zinsen, dann auf die Kosten und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden.

Da du wahrscheinlich eine Forderugnsaufstellung per Kanzleisoftware erhalten hast, kannst du drauf vertraunen, dass die wohl stimmen wird.

mfg A.