Liebe Ratsuchende und Gebende.
Angenommener Fall.
Herr X bleibt auf einer Anwaltsrechnung sitzen von ca. 400€ trotz Rechtschutz (War von vorneherein klar das es nicht übernommen wird, wurde aber von Anwalt verschwiegen bis zur Rechnung).
Herr x bittet Anwalt um Ratenzahlung aufgrund von ALG II (was dem Anwalt auch schon beim 1. Gespräch mitgeteilt wurde. Alles etwas dubios wenn mich einer fragt).
Anwalt FORDERT Rate von 100€ mtl. - Herrn X nicht möglich (was bleibt noch zum überleben?)
-Vollstreckung-
Freundin von Herrn X bietet Anwalt 200€ mtl. an, Schuld wird zügig bezahlt.
nach Begleichung der Schuld erhält Herr X eine aktuelle Forderungsaufstellung mit den noch verbliebenen erhobenen Zinsen auf was auch immer, denn es ist auch rechnerisch nicht nachvollziehbar.
Frage. In welcher Höhe dürfen Zinsen erhoben werden. In dem angenommenen Fall wären es 10%(nicht bekannt ob p. a.)
Soweit ich weiß, gibt es für so etwas auch eine obergrenze?
Vielen Dank für Eure Antworten
Claudia