Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden

Guten Tag zusammen,

Ich verstehe nicht unter welchen Umständen man Zinsen aus einer Grundschuld bekommen kann, die als Kapitaleinkünfte zu versteuern sind?

Denn in § 20 Abs. 1 Nr. 5 EStG steht „Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden…“. Diese sind in Anlage KAP zu erklären.

Wenn ein Schuldner für die Finanzierung einer Immobilie bei einem Kreditinstitut ein Darlehen aufnimmt, zu dessen Absicherung eine Grundschuld für das Kreditinstitut im Grundbuch eingetragen wird, fließen dem Darlehensnehmer doch keine Zinsen zu? Wenn er die Wohnung verkauft und das Darlehen abgelöst wird, wodurch es zur Löschung der Grundschuld kommt, kann ich auch keinen Zinszufluss erkennen.

Kann mir das jemand erklären, was dmit gemeint ist?

Vielen Dank

Wenn ein Schuldner für die Finanzierung einer Immobilie bei
einem Kreditinstitut ein Darlehen aufnimmt, zu dessen
Absicherung eine Grundschuld für das Kreditinstitut im
Grundbuch eingetragen wird, fließen dem Darlehensnehmer doch
keine Zinsen zu?

Man muss ja nicht eine Grundschuld für eine Bank eintragen, man kann ja auch eine Grundschuld für den Nachbarn eintragen, wenn der einem den Kredit gewährt hat.
Und dann fließen dem Nachbarn Zinsen zu.

Hallo Petz,

o.k. verstehe, aber doch auch nur dann, wenn der vereinbarte Zins bei ausstehenden Zahlungen zum Tragen kommt. Ich meine, wenn z.B. ein Zinssatz von 18% vereinbart wird und der Schuldner mit der Zahlung im Rückstand ist, so dass auf die Grundschuld zurückgegriffen wird, oder?

Also jedenfalls ist es nicht so, dass der Kreditnehmer selbst für dessen „Schuld“ eine Grundschuld zu Gunsten des Kreditgebers eingetragen wurde, sei es bei einer Bank oder Sonst wo, Kapitalerträge aus diese Grundschuld hat?

Danke

Ich verstehe nur Bahnhof.

Eingenommene Zinsen sind eingenommene Zinsen.

Immer im Zeitpunkt des Zuflusses.

Wie auch immer sorry für die Verwirrung.

Mich interessiert nur:

Wenn Käufer A bei Institut B einen Kredit aufnimmt, dafür das Obejkt mit einer Grundschuld belastet wird (Eintrag in Grundbuch für Bank B, ob dem Käufer A dann Zinsen aus dieser Grundschuld zufließen.

Was ich mit meinerm vorherigen Posting sagen wollte:

Kreditzinsen sind z.B. bei Bank B 5%
Zinsen auf Grundschuld laut der dafür ausgestellten Urkunde: 18%

Beispiel aus einer Grundschuldbestellungsurkunde: „Die Grundschuld ist von heute ab mit jährlich 18 vom Hundert zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils am ersten Tag des folgenden Kalenderjahres nachträglich zu entrichten.“

Kreditzinsen sind z.B. bei Bank B 5%
Zinsen auf Grundschuld laut der dafür ausgestellten Urkunde:
18%

Hat mir der Notar folgendermaßen erklärt: „Sie zahlen natürlich nur die Zinsen, die Sie mit ihrem Kreditgeber vereinbart haben.“
Die Zahlen, die bei der Grundschuld drinstehen, sind lediglich rechnerische (kreditmathematisch oder wie das heißt) Werte, bei denen auch der Verzugsschaden und die Kosten des Gläubigers mit eingerechnet sind, wenn dieser auf die Sicherheit zurückgreifen muss.

Die steuerliche Vorschrift ist so gemeint, dass auch Zinsen aus Krediten, die über Grundschulden/Hypotheken abgesichert sind, zu den Einkünften aus Kaptitalvermögen gehören.
Zu versteuern sind natürlich nur die Zinsen, die wirklich geflossen sind, im o. g. Fall also die 5%.

Sollte der Gläubiger auf die Sicherheit zurückgreifen müssen, wird das ganze etwas schwieriger. Dann muss man für die Versteuerung unterscheiden, inwieweit Zinsen oder Schadenersatz vorliegt. Die Abgeltungsteuer mit dem Werbungskostenabzugsverbot macht das ganze dann noch etwas komplizierter.