Hallo,
mal angenommen ein Finanzamt würde in einem Bescheid schreiben: " Da es momentan ein laufendes Rechtsverfahren gibt, werde ich Ihren Einspruch bezüglich der Zinsen aus Steuererstattungen gemäß §363AO bis zur entgültigen Entscheidung ruhen lassen".
Nun hat der Bundesfinanzhof ja entschieden das Zinsen aus Steuererstattungen steuerfrei sein sollen http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…" Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07.
Welche entgültige Entscheidung steht da eigentlich noch aus? Hier konnte ich lesen das es wohl kein Einzelfall ist.
Müsste man von sich aus aktiv werden oder meldet sich das FA wenn alles klar ist.
Danke schon mal für die Antworten
Stefan