Zinsen aus Steuererstattungen

Hallo,

mal angenommen ein Finanzamt würde in einem Bescheid schreiben: " Da es momentan ein laufendes Rechtsverfahren gibt, werde ich Ihren Einspruch bezüglich der Zinsen aus Steuererstattungen gemäß §363AO bis zur entgültigen Entscheidung ruhen lassen".

Nun hat der Bundesfinanzhof ja entschieden das Zinsen aus Steuererstattungen steuerfrei sein sollen http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…" Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07.

Welche entgültige Entscheidung steht da eigentlich noch aus? Hier konnte ich lesen das es wohl kein Einzelfall ist.

Müsste man von sich aus aktiv werden oder meldet sich das FA wenn alles klar ist.

Danke schon mal für die Antworten

Stefan

Müsste man von sich aus aktiv werden oder meldet sich das FA
wenn alles klar ist.

=> Das Finanzamt meldet sich.

VG
e

Gesetzgebung: Zinsen aus Steuererstattungen
Hi !

Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2010 eine „klarstellende“ Regelung vorgesehen, dass Erstattungszinsen aus Einkommensteuer „schon immer“ zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählten. Die Regelung soll, wenn ich mich richtig erinnere, also auch auf alle noch offenen Fälle angewendet werden. Das BFH-Urteil wäre damit ausgehebelt.

Ob es dann sinnvoll sein wird, gegen die „Klarstellung“ mit weiteren Schritten vorzugehen, weil möglicherweise eine „echte Rückwirkung“ vorliegt, müßte nach Bekannwerden der Neuregelung sicherlich noch mal geprüft werden.

BARUL76

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Hi !

Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2010 eine
„klarstellende“ Regelung vorgesehen, dass Erstattungszinsen
aus Einkommensteuer

Hi
reden wir hier von den Zinsen, welche nach 15 Monaten anfallen oder von anderen?

Gruß
Stefan

Hi !

von den Zinsen, welche nach 15 Monaten anfallen

Ja, genau von denen. Man gilt, was diese Zinsen anbelangt, als Kapitalanleger.

BARUL76