Hallo Andy.
bei dem Papier handelt es sich um einen Genußschein, ich habe dir da mal was aus Wikipedia kopiert; die genauen Konditionen müssen im Kleingedruckten zum Wertpapier stehen. Ich vermute mal, dass du, wenn es die WestLB in einem Jahr noch gibt, genau den vereinbarten Ausahlungsbetrag erhälst; wenn die WestLB aber bis dahin pleite ist, was nicht allzu wahrscheinlich ist trotz ihrer Probleme, den vereibarten Betrag erhälst, wenn es nicht noch irgendwelche Klauseln bzgl. Verlustbeteiligungen gibt.
Im Zweifelsfall lässt sich das Papier natürlich zum aktuellen Kurs über die Börse verkaufen.
Gruß
Ingrid
Genussschein
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Der Genussschein stellt die verbriefte Form eines Genussrechts dar. Es handelt sich um ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, welches je nach individueller Ausgestaltung der verbrieften Rechte eher einer Aktie und damit Eigenkapital oder aber einer Anleihe und damit Fremdkapital ähnelt.
Genuss-Schein der Ernst Heinkel AG Stuttgart (1961)
Genussscheine werden in der Regel nachrangig ausgestaltet, d.h. die Verbindlichkeiten werden im Falle einer Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger bedient. Wie eine Anleihe auch, gewähren die „Genüsse” in der Regel die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende sowie einen jährlichen Zinsanspruch. Die Höhe dieser nicht garantierten Verzinsung hängt aber – wie die Dividende bei der Aktie – vom Jahresgewinn des emittierenden Unternehmens ab. Oftmals wird bei Genussscheinen eine Verlustbeteiligung bis zur Höhe des Kapitaleinsatzes vereinbart.
Genussscheine sind ein Instrument der Mezzanine-Finanzierung, da sie Eigenkapital- und Fremdkapitalcharakteristika aufweisen. Wirtschaftlich wird Genusskapital als Eigenkapital angesehen, vor allem aufgrund der Nachrangigkeit und der gewinnabhängigen Verzinsung. Dennoch beinhaltet ein Genussschein kein Mitspracherecht bei der Geschäftsführung und kein Stimmrecht. Steuerlich werden Genussscheine als Fremdkapital behandelt, wenn für den Investor keine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös des Unternehmens vereinbart ist. In diesem Fall sind die Ausschüttungen als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Daher schließen viele Genussscheine in Deutschland eine Beteiligung am Liquidationserlös aus.
Genussscheine kommen als Inhaber-, aber auch als Namenspapiere vor und haben in der Regel eine begrenzte Laufzeit, die mit Kündigung und Rückzahlung oder mit Fristablauf endet. Für die Ausgabe von Genussscheinen durch Aktiengesellschaften ist in Deutschland mindestens eine Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung erforderlich, außerdem steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. Gleichwohl ist die Emission von Genussscheinen an keine bestimmte Rechtsform geknüpft.
Genussscheine können börsentäglich veräußert werden. Stückzinsen werden bei Genussscheinen nicht berechnet: Sie werden “flat” notiert; stattdessen beinhaltet der jeweilige Kurs den rechnerisch aufgelaufenen Zins.
Kreditinstitute unterschiedlicher Rechtsformen können das durch die Emission von Genussscheinen erhaltene Kapital unter bestimmten Voraussetzungen dem haftenden Eigenkapital hinzurechnen.