Hallo.
Eine Person ist in privater Insolvenz. Durch eine Strafe muss er einen bestimmten Betrag zahlen, der nicht mit in die Insovenz genommen werden kann. Aber jetzt laufen 6Jahre Zinsen auf die Forderung an. Und nach der Insovenz kommt die Forderung. Sind die Rechtens die Zinsen? Denn die Person konnte sich ja gegen die Zinsen nicht wehren.
Mfg
Jarod666
Hallo!
Wieso kann man da nichts machen ? Und wieso sollten Zinsen unzulässig sein ?
Man kann doch von seinem Selbstbehaltgeld jeden Monat etwas auf die Geldstrafe hin abzahlen und so sinkt die Summe ständig ab.
MfG
duck313
Hallo!
Eine Person ist in privater Insolvenz. Durch eine Strafe muss
er einen bestimmten Betrag zahlen, der nicht mit in die
Insovenz genommen werden kann. Aber jetzt laufen 6Jahre Zinsen
auf die Forderung an. Und nach der Insovenz kommt die
Forderung.
Die Forderung besteht auch während der Wohlverhaltensphase, kann aber aufgrund des während dieser Zeit greifenden Vollstreckungsverbots nicht per Zwangsvollstreckung beigetrieben werden. Während alle unter die Restschuldbefreiung fallenden Forderungen nur vom Insolvenzverwalter bedient werden dürfen (sofern es nach den vorrangig zu deckenden Verfahrenskosten etwas zum Verteilen gibt), darf der Schuldner nicht unter die Restschuldbefreiung fallende Forderungen bezahlen. Das sind aus unerlaubten Handlungen resultierende sowie nach Verfahrenseröffnung entstandene Forderungen.
Sind die Rechtens die Zinsen?
Ja.
Nebenbei: Wird die Restschuldbefreiung aufgrund schwerer Pflichtverletzungen des Schuldners versagt oder innerhalb eines Jahres nach Ende der Wohlverhaltensphase von einem Gläubiger erfolgreich angegriffen, werden alle Forderungen einschließlich Zinsen fällig.
Gruß
Wolfgang