hallo,
2004 wurde bei mir eine firmeninsolvenz und gleichzeitig eine privatinsolvenz eröffnet, die dann auch 2005 mit der verteilung usw abgeschlossen wurde.
nun sind für genau diesen zeitraum für die „hinterzogenen“ steuern auch zinsen angefallen, die mir jetzt, nachdem die wohlverhaltensphase abgelaufen ist, plötzlich unter androhung einer ev, vorgelegt werden und die ich zu bezahlen hätte.
2005 wurde meine damalige insolvenzverwalterin davon schon in kenntnis gesetzt.
nun die frage, muß ich diese zinsen auf die hinterzogenen steuern bezahlen?
oder hätte das die insolvenzverwalterin tun müssen?
ein verfahren wegen steuerhinterziehung und daraus folgend eine geldstrafe hatte ich 2004 schon.
vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen?
gruß
stephan
Hallo Stephan,
puuhh, das ist heftig… kenn mich da leider nicht so gut aus. Wäre jetzt aber auch so dran gewesen, daß das die Insolvenzverwalterin hätte prüfen/erledigen müssen.
Kann ja nicht angehn, daß du nach deiner abgeschlossenen Insolvenz im Prinzip gleich wieder eine anmelden mußt.
Ich wünsch dir alles Gute
Gruß Lore
hallo,
sind denn die zinsen vor anmeldung der insolvenz angefallen?! falls ja, dann fließte das ganze in die insolvenzmasse. nun weiß ich nicht inwiefern ein strafverfahren das ganze einbezogen hat.
ich würde mich schnellstenst bei der insolvenzverwalterin melden!!!
Hallo,zunächst mal ,Steuerschulden verfallen nicht und werden bis zur entgültigen bezahlung verzinst.
Ich kann Dir nur raten,gehe zum Finanzamt und erkläre den Sachverhalt.!Das ist der erste und wichtigste Schritt.!Man kann mit denen vernünftig reden,aber ruhig und ohne Emozionen.
Melde Dich wire es gelaufen ist und dann sehen wir weiter.
mfg
Jörg
Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg noch.
Gruss FürGerecht
hallo,
es fanden schon mehrere gespräche mit dem zuständigen sachbearbeiter statt.
die steuerschuld an sich ist ja mit dem abschluß des verfahrens auch verfallen, nicht aber die zinsen für den zeitraum der eröffnunf bis zum abschluß.
und das gespräch war auch recht sachlich und freundlich.
hatte ihm dargelegt was ich zur verfügung habe und was im falle einer ratenzahlung möglich wäre und hatte auch versucht mit einer abstandszahlung in frei verhandelbarer höhe zurecht zu kommen.
sein standpunkt war der, daß eine abstandszahlung nicht in frage kommt und die angebotenen raten seinen zu niedrig. ich solle mich auf eine ev einstellen.
danke:smile::
Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg noch.
Gruss FürGerecht
bezahlt werden muss es wohl in jedem Fall, aber wen man da zur Verantwortung ziehen kann… ich glaube nicht, dass Sie da jemanden finden.
Wenn dann muss man sich bei einem Insolvenz-Fachanwalt erkundigen, aber ich denke nicht das der gegen Kollegen angehen wird.
Es wird bei Ihnen um vieles gehen, denn die Restschuldbefreiung ist schnell weg.
Gruss
Agnes
In Anbetracht dieser Drohung ,investiere 50-100 Euronen für einen Steuernwalt /zunächst ohne Mandat nur Rat (kmmtja auch auf die Summe an die gefordert wird
Ich würde zuerst einmal meinen damaligen Insolvenz"berater" in den Ar… treten, da er versagt hat und falsch beraten hat; und das für viel Geld.
Als zweiten Schritt würde ich mir einen Rechtsanwalt meines Vertrauens suchen.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html
ich denke da kann dir nur ein fachanwalt helfen
sorry, keine ahnung
gruß
michael