wo finde ich den jeweils jährlichen Zinsatz für Spar konten seit 1980 laufend bis heute ?
Hallo Simoni123,
hier gibt es unterschiedliche Regelungen, die nach außen hin für den Anleger einer Mietkaution einigermaßen nivelliert erscheinen mögen aber von Bank zu Bank etwas differieren können.
Wenn es darum geht, einem Mieter oder Vermieter, der die Kaution nicht fest angelegt hat, nachzuweisen, welche Erträge erwirtschaftet hätten werden können, gehen Sie zu zwei oder mehr verschiedenen Banken und erläutern Sie Ihr Problem mit der Bitte der Aushändigung einer Zinsstaffel für den fraglichen Zeitraum.
Grundlage ist hier eine Anlage, die als Mietkaution innerhalb von 90 Tagen behebbar ist.
Nicht verhehlen will ich, daß man als Mieter mit dem Vermieter Sonderregelungen zur Anlage vereinbaren kann, die außerhalb der banküblichen Verzinsung (heute gängigen 0,5% - früher bis zu ca. 2.0 %) liegen.
Bei Immobilienfonds sind Verzinsungen um bis zu mehreren % höher erreichbar, diese sind aber meist auch risikoreicher, insbesondere wenn es sich um internationale Veranlagungen handelt.
Es gibt aber auch nationale Anlagen bis 3,20 % mit Notarvertrag und 1. rangiger Grundbuchabsicherung und Auszahlung innerhalb von 30 Tagen im Anforderungsfall.
Innerhalb dieser 30 Jahre Mietdauer von 1980 - 2010 können sich hier beträchtliche Zinsdifferenzen und mögliche Zinserträge auftun.
Auf jeden Fall haben Sie den Anspruch, zumindest den banküblichen Zins bei Auflösung des Mietvertrages für Ihre Kaution zu erhalten - als wäre diese ordnungsgemäß angelegt worden.
Früher höhere Zinsen sind gemäß dem Eckzins laufend von der Bank angepaßt (die letzten 10 Jahre eher fallend) worden.
Das bedeutet, daß Sie nicht erwarten können, daß Sie bei einer Veranlagung mit beispielsweise 2,0 % vor dreißig Jahren mit diesem Zins durchgängig bis heute rechnen können.
Machen Sie den ersten Weg zu Ihrem Sachbearbeiter Ihrer Hausbank, mit der Bitte für Sie diese Musterberechnung zu erstellen.
Der nachträglich geltend gemachte Anspruch auf Zinshöhen auf nicht eingelegte Gelder kann sich aber nur auf die von den Banken als „gesetzliches Dreimonatsgeld“ bezeichnete Zinserträge beziehen.
Hat der Vermieter diese Gelder jedoch oberhalb dieser Grenzen selbst gewinnbringend angelegt, ist er verpflichtet, diesen Gewinn an einen Mieter abzuführen, wenn das belegbar ist.
Ich wünsche gutes Gelingen.
wo finde ich den jeweils jährlichen Zinsatz für Spar konten
seit 1980 laufend bis heute ?
Sorry , aber das weiß ich nicht.
Es macht aber bestimmt Sinn auf der Hausbank nachzufragen.
MfG
Elmar Biermann
wo finde ich den jeweils jährlichen Zinsatz für Spar konten
seit 1980 laufend bis heute ?
keine Ahnung - hast Du bei der Bank schon gefragt?