Zinsen der Kinder

Hallo,
wenn Kinder von den Großeltern mit einem Konto beschenkt wurden und nun der Freistellungsauftrag nicht mehr reicht, die Kinder ansonsten aber keine Einnahmen haben - wie muss man diesen Fall steuerlich behandeln? Macht man für die Kinder einen eigene Steuererklärung und bekommt die Quellensteuer auf diesem Wege erstattet? Werden die Kinderfreibeträge dann bei den Eltern nicht mehr berücksichtigt? Oder werden die Zinserträge bei der Steuererklärung der Eltern mit angegeben? Oder sind die Zinserträge halt einfach verloren?
Gruß
loderunner

Hallo,

kommen die Kinder denn auf Zinseinkünfte die über 8.500 Euro liegen ?

VG
Sebastian

Hallo,

kommen die Kinder denn auf Zinseinkünfte die über 8.500 Euro
liegen ?

Nein. Nur auf Einkünfte über dem maximalen Freistellungsbetrag von 802€(?).
Gruß
loderunner

Nein. Nur auf Einkünfte über dem maximalen Freistellungsbetrag
von 802€(?).

Es geht doch um die Frage der „Steuerfreiheit“ von Einkünften die vollständig durch Kapitalvermögen erzielt werden, oder habe ich Deine Frage dahingehend falsch verstanden ?

Grundsätzlich ist es ja so, dass Kindern gerade deswegen ein eigenes Einkommen geschaffen wird, damit auch diese (ihre) Freibeträge (nicht nur Sparerfreibetrag, sondern auch der Grundfreibetrag) aktiviert werden können.

VG
Sebastian

so weit ich weiss, muss man dann für die kinder einen steuererklärung machen, wo man die steuern der zinsen wieder erstattet bekommt ( wenn es nicht zu viel ist).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Macht man für die Kinder
einen eigene Steuererklärung und bekommt die Quellensteuer auf
diesem Wege erstattet?

ja

Oder werden die
Zinserträge bei der Steuererklärung der Eltern mit angegeben?

Nein

Oder sind die Zinserträge halt einfach verloren?

Dazu müssen die kinder schon sehr hohe Einkünfte haben.

Wenn Kontoinhaber das Kind ist:

wenn … nun der Freistellungsauftrag nicht mehr reicht

Dann zieht die Bank von den übersteigenden Zinsen Steuer und Soli ab und liefert diese ans Finanzamt.
Die Bank liefert darüber nach dem Jahresende eine Jahresbescheinigung.

Zu tun nach Jahresende:

  • Auch bei allen sonstigen Konten des Kindes gucken, was an Zinsen und abgezogenen Steuern angefallen ist.
  • Bei mehreren Konten eine kleine Tabelle machen.
    Pro Kind eine Einkommensteuererklärung ausfüllen und dort Zinsen (brutto), Steuern und Soli eintragen.
  • Wenn die Einkünfte des Kindes unter dem Grundfreibetrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag) liegen, gibt es die Steuern wieder zurück.

Anmerkung:
Solche Geschenke können später das Bafög verhindern (falls die Familie dafür nicht sowieso schon zu hohe Einkünfte hat): http://www.klicktipps.de/bafoeg.php

Und wenn die Zinsen und sonstigen Einkünfte von Kindern über 18 gar zu hoch sind,
ist das kindergeld gefährdet: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Gruß JoKu

Hallo loderunner,

der Rest wurde ja schon beantwortet, daher nur.

Werden die Kinderfreibeträge dann bei
den Eltern nicht mehr berücksichtigt?

Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun solange die Kinder
unter 18 sind, siehe §32 EStG.

Gruß
Stefan

PS: Oder auch http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag

Hallo,

Es geht doch um die Frage der „Steuerfreiheit“ von Einkünften
die vollständig durch Kapitalvermögen erzielt werden, oder
habe ich Deine Frage dahingehend falsch verstanden ?

Nein, Du hast das nicht falsch verstanden. ich wusste nur nicht, wie das zu sehen ist.

Grundsätzlich ist es ja so, dass Kindern gerade deswegen ein
eigenes Einkommen geschaffen wird, damit auch diese (ihre)
Freibeträge (nicht nur Sparerfreibetrag, sondern auch der
Grundfreibetrag) aktiviert werden können.

Danke, ich glaube, ich hab’s verstanden.

Gruß
loderunner

Danke! (owT)
-nix-

Hallo,
Danke für Deine Antwort.

Anmerkung:

Und danke für die Tips. Ich werde mich mal dort einlesen.
Gruß
loderunner

Danke, das hat mir noch gefehlt. (owt)
-nix-

Wenn für das laufende Jahr bereits Steuer einbehalten wurde muss eine Einkommensteuererklärung ebgegeben werden. Für die Folgejahre ist es vermutl. empfehenswert eine Nichtveranlagungsbescheinigung (oder auch NV-Bescheinigung) für die Kinder zu beantragen. Dann behalten die Banken auch oberhalb des Sparerfreibetrags keine Zinsabschlagsteuer ein und man muss nicht jedes Jahr die ESt-Erklärung für die Kids machen.

Jörg

Hallo,

Für die Folgejahre ist es vermutl. empfehenswert eine
Nichtveranlagungsbescheinigung (oder auch NV-Bescheinigung)
für die Kinder zu beantragen. Dann behalten die Banken auch
oberhalb des Sparerfreibetrags keine Zinsabschlagsteuer ein
und man muss nicht jedes Jahr die ESt-Erklärung für die Kids
machen.

Danke, das ist eine gute Idee. Ich werde mal das Finanzamt dazu befragen.
Gruß
loderunner