Hallo zusammen,
wir hatten letztens eine kleine Diskussion über die o.g. Frage.
Die Zinsen für ein Immobiliendarlehen sind ja - zumindest bei vermieteten Immobilien - von der Steuer absetzbar, dies gilt neben der Anschaffung auch bei Renovierungsdarlehen, richtig?
Nun kam uns folgender Einfall:
Es gibt die Firma A, diese vermietet Mietwohnungen.
Um die Steuerlast durch ein Darlehen (hier zur Renovierung) zu verringern, wird eine Firma B gegründet. Diese Firma B beschafft sich bei der Bank ein Darlehen zu marktüblichen Zinsen. Dieses Darlehen gibt die Firma B an die Firma A weiter, allerdings mit einem saftigen Zinsaufschlag. (Dieser Aufschlag ist unter Umständen so hoch, dass die monatlichen Mieteinnahmen genauso hoch sind wie die monatliche Zinsbelastung)
Wäre diese Konstellation machbar? Oder würde hier der Fiskus einen Strich durch die Rechnung machen?
Wenn ja, könnte die Firma B auch eine Privatperson sein?
Nun kam uns folgender Einfall:
Es gibt die Firma A, diese vermietet Mietwohnungen.
Um die Steuerlast durch ein Darlehen (hier zur Renovierung) zu
verringern, wird eine Firma B gegründet. Diese Firma B
beschafft sich bei der Bank ein Darlehen zu marktüblichen
Zinsen. Dieses Darlehen gibt die Firma B an die Firma A
weiter, allerdings mit einem saftigen Zinsaufschlag. (
Und wieso sollte Firma A an Firma B Wucherzinsen bezahlen?
Soch nur dann, wenn hinter Firma A und Firma B die gleichen Personen stecken, oder?
Und schon funktioniert das ganze Konstrukt nicht mehr.
Übrigens müsste Firma B auch den Unterschied zwischen Zinseinnahmen und Zinsausgaben versteuern, oder, wenn das ganze der Abgeltungsteuer unterliegt, auf die Einnahmen 25% zahlen, ohne Möglichkeit, die Zinszahlungen abzuziehen.
Das Ganze ist also eher ein Steuerzahlmodell als ein Steuersparmodell.
Übrigens müsste Firma B auch den Unterschied zwischen
Zinseinnahmen und Zinsausgaben versteuern, oder, wenn das
ganze der Abgeltungsteuer unterliegt, auf die Einnahmen 25%
zahlen, ohne Möglichkeit, die Zinszahlungen abzuziehen.
davon abgesehen gibt es aber auch in richtung 25% einen strich durch die rechnung, denn dann sind wir in dem bereich der missbrauchsfälle, die die anwendung der abgeltungssteuer ausschließen (§32 d Abs. 2 Nr.1)
Die Zinsen für ein Immobiliendarlehen sind ja - zumindest bei
vermieteten Immobilien - von der Steuer absetzbar, dies gilt
neben der Anschaffung auch bei Renovierungsdarlehen, richtig?
Ja.
Nun kam uns folgender Einfall:
Es gibt die Firma A, diese vermietet Mietwohnungen.
Um die Steuerlast durch ein Darlehen (hier zur Renovierung) zu
verringern, wird eine Firma B gegründet. Diese Firma B
beschafft sich bei der Bank ein Darlehen zu marktüblichen
Zinsen. Dieses Darlehen gibt die Firma B an die Firma A
weiter, allerdings mit einem saftigen Zinsaufschlag. (Dieser
Aufschlag ist unter Umständen so hoch, dass die monatlichen
Mieteinnahmen genauso hoch sind wie die monatliche
Zinsbelastung)
Wäre diese Konstellation machbar?
ja, wenn bei der Firma B das B für „Bank“ steht, denn es darf nicht einfach jede Firma Kredite vergeben.
Oder würde hier der Fiskus
einen Strich durch die Rechnung machen?
Ja, weil die Firma B dann ihren Gewinn als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern hätte.
Wenn ja, könnte die Firma B auch eine Privatperson sein?
Nein, denn sie unterliegt nicht der Finanzdienstleistungsaufsicht - und hätte noch dazu vermutlich einen höheren Steuersatz als eine Bank.
davon abgesehen gibt es aber auch in richtung 25% einen strich
durch die rechnung, denn dann sind wir in dem bereich der
missbrauchsfälle, die die anwendung der abgeltungssteuer
ausschließen (§32 d Abs. 2 Nr.1)
Deshalb hatte ich ja geschrieben: „WENN das ganze …“.
War ja hier uU nicht abzusehen, auch weil eventuelle verwandschaftliche Beziehungen zwischen A und B nicht klar sind.