Zinsen Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Hallo liebe Kollegen,

möchte Euch mit folgender theoretische Aufgabe beschäftigen:

Unternehmer A kauf im Jahr 01 ein neues Fahrzeug und finanziert dieses über die xy-Auto-Bank. In Vertrag steht drin, dass der Kaufpreis mit 10.000 € zzgl. 500 € Zinsen also zusammen 10.500 € mit einer Laufzeit von 36 Monaten finanziert wird. Die monatlichen Raten betragen 291,67 €.

Sind beim Unternehmer A, der seinen Gewinn nach § 4 (3) EStG ermittelt, die Zinsen sofort Betriebsausgaben, oder müssen die Zinsen aus jeder Monatsrate anteilig „herausgerechnet“ werden? Es gilt das Abflussprinip des § 11 EStG somit herausrechnen???

Steh bei dieser Aufgabe glaub ich auf dem Schlauch.

Sonnige Grüße von Soni

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo Soni,
so würde ich es auch machen. Der Zinsverlauf darf sicherlich kontinuierlich unterstellt werden. (Wobei er ja dann vermeintlich abnehmen müsste).

Grüsse Rainer