Hallo liebe Kollegen,
möchte Euch mit folgender theoretische Aufgabe beschäftigen:
Unternehmer A kauf im Jahr 01 ein neues Fahrzeug und finanziert dieses über die xy-Auto-Bank. In Vertrag steht drin, dass der Kaufpreis mit 10.000 € zzgl. 500 € Zinsen also zusammen 10.500 € mit einer Laufzeit von 36 Monaten finanziert wird. Die monatlichen Raten betragen 291,67 €.
Sind beim Unternehmer A, der seinen Gewinn nach § 4 (3) EStG ermittelt, die Zinsen sofort Betriebsausgaben, oder müssen die Zinsen aus jeder Monatsrate anteilig „herausgerechnet“ werden? Es gilt das Abflussprinip des § 11 EStG somit herausrechnen???
Steh bei dieser Aufgabe glaub ich auf dem Schlauch.
Sonnige Grüße von Soni