Hallo an die WWW-lers
Mal angenommen jemand bekäme noch Lohn und würde eine Mahnung schreiben wollen.
- wie müsste die Mahnuing formuliert werden
- Ab wann kann man Zinsen für die Aussenstände fordern
- Wie hoch wären Zinsen anzusetzen
Vielen Dank schon jetzt für die Auskünfte.
Liebe Grüße an alle
Bastett
- wie müsste die Mahnuing formuliert werden
Hallo Bastett, pauschal gesagt so, dass man klar erkennen kann, was du willst. Adressen von wem, an wen, konkrete Bezifferung der Außenstände (also nicht: „…bekomme von Ihnen noch XXX Euro…“ sondern „…bekomme von Ihnen noch Lohn/Gehalt für Monat A = X Euro, Monat B = X Euro…“ usw.), Zinsen, und Fristsetzung bis TT.MM.JJ.
- Ab wann kann man Zinsen für die Aussenstände fordern
Wenn sie fällig sind.
- Wie hoch wären Zinsen anzusetzen
Das kann man hier ausrechnen http://basiszinssatz.info/zinsrechner/ Betrag eintragen, Datum ab wann fällig und dann auf „Absenden >>>“ klicken. Bei mehreren Gehältern/Löhnen für jedes separat.
MfG
Vielen Dank für den tollen Link, habe ihn gleich zu meinen Favoriten!
Liebe Grüße
Bastett
Hallo, ich habe das gleiche Problem, aber Achtung:
Ich war beim Arbeitsgericht, um die Forderungen einzuklagen und nicht zuletzt, um einen oeffentlichen Titel gegen AN zu erwirken (wuerde ich auch raten). Jedoch kann man laut Arbeitsgericht erst Zinsen verlangen ab dem Tag der Klageeinreichung oder dem Tag der Mahnzustellung. Das hat mir der Rechtspfleger gesagt, ich denke, da kann man drauf vertrauen.
Ansonsten rate ich schnellstmoeglich den Besuch beim Arbeitsgericht.
Gruss, Simbabwe
Das hat mir
der Rechtspfleger gesagt, ich denke, da kann man drauf
vertrauen.
Simbabwe, ein Anwalt für Arbeitsrecht sagt da aber was anderes http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
MfG