Hallo ,
Ich habe eine Frage:
Es geht um ein Haus von mein ex-Ehemann,darauf habe ich noch ein Grundschuld-ohne Brief- eingetragen in Grundbuch.
Jetzt möchte er das Haus verkaufen,ich war beim Notar,und mein Notar hatt mir empfohlen das ich neben diese Löschungsbewilligung auch zinsen verlangen kann in höhe von 6% für die letzten 4 Jahre ( obwohl das nicht schrifftlich festgelegt ist mit mein Ex).
Der hat mich angerufen gestern und meinte das ich das nicht verlangen kann ( die zinsen dafür;er hätte mir kein Geld geliehen )
Meine Frage:
Kann ich auch die Zinsen verlangen für meine Löschungsbewilligung oder nicht?
Das problemm ist das mein Notar Urlaub hat bis zum 05.02.2009,und der Verkauf solte bis 31.01.2009 statfinden !!
Vielen dank für die Hilfe
Hi,
wieso möchtest Du Zinsen geltend machen? Mit welcher Begründung?
Und welchen Hintergrund hatte die Eintragung Deiner Grundschuld?
Generell kann die GS zwar „vollstreckt“ werden, aber Du wirst Dir die Frage nach dem Hintergrund im Fall einer geltendmachung immer gefallen lassen müssen.
Die Löschungsbewilligung hat nichts mit Verzinsungen zu tun. Diese ist ja nur die Belegung, dass keine Verbindlichkeit des Ex Dir gegenüber besteht und der „Schuldtitel“ entfallen ist (kann) .
Grüße