Hallo,
folgende Situation:
Ein Paar nimmt im Sommer 2005 einen Kredit auf.
Da die Bank einen sehr hohen Zinssatz hat - entscheidet sich das Paar nun im März 2007 den Kredit abzulösen - ein neuer wird bei der Hausbank beantragt.
Als die Ablösebenachrichtigung ins Haus flattert ist das Paar entsetzt - der Kredit wird nun seit über 1 1/2 Jahren abbezahlt und die Summe zur Ablösung ist nicht viel kleiner als der Betrag der 2005 als Kredit aufgenommen wurde. Es scheint so als wenn über die 1 1/2 Jahre erstmal die Zinsen getilgt worden wären. :-/
Nun die Frage: Ist es zulässig dass eine Bank die Zinsen für die gesamte Laufzeit einbehält - obwohl der KRedit früher abgelöst wird?
rentiert es sich nun überhaupt noch den Kredit abzulösen wenn (so wie es aussieht) die Zinsen ja eh schon alle abbezahlt wurden?!
vielen Dank schon mal für eure zahlreichen antworten!
Grüße
Karo
Hallo
Hallo,
Nun die Frage: Ist es zulässig dass eine Bank die Zinsen für
die gesamte Laufzeit einbehält - obwohl der KRedit früher
abgelöst wird?
Kommt drauf an, was für ein Kredit das ist. Bei einem Ratenkredit müssen die Zinsen zurückgerechnet werden. Ich nehme mal an, dass es sich um Citybank &Co handelt. Dort ist noch ne fette Restschuldversicherung drin, die erst mal mit abgelöst werden muss und sich dann der Kunde mit denen auseinandersetzen muss=kündigen
rentiert es sich nun überhaupt noch den Kredit abzulösen wenn
(so wie es aussieht) die Zinsen ja eh schon alle abbezahlt
wurden?!
vielen Dank schon mal für eure zahlreichen antworten!
Grüße
Karo
LG
Mikesch
Hallo Mikesch,
erstmal danke für deine sehr schnelle meldung!
Es handelt sich um einen Ratenkredit - und zwar von der readybank - damals noch ABC…
Versicherung kommt ja noch dazu …
aber hauptsächlich bezieht sich meine frage auf die Zinsen - darf eine bank die Zinsen für die gesamte laufzeit einbehalten auch wenn schon nach 1 1/2 und nicht 6 jahren abgelöst wird?!
Liebe Grüße
Karo
Hallo,
Es handelt sich um einen Ratenkredit - und zwar von der
readybank - damals noch ABC…
Versicherung kommt ja noch dazu …
aber hauptsächlich bezieht sich meine frage auf die Zinsen -
darf eine bank die Zinsen für die gesamte laufzeit einbehalten
auch wenn schon nach 1 1/2 und nicht 6 jahren abgelöst wird?!
tja, da zeigt sich wieder, daß eine bessere Informationslage dem Antworter und damit dem Fragesteller helfen kann.
Ich bin zwar kein Fachmann für Ratenkredite, aber mir war so, als gäbe es ein gesetzliches Kündigungsrecht für Verbraucherkredite (§ 489 Abs. 1 BGB). Mit anderen Worten: Wenn da nicht noch ein paar Informationen fehlen, gibt es ein Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und zwar ohne Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.
Gruß,
Christian
Hallo,
Es handelt sich um einen Ratenkredit - und zwar von der
readybank - damals noch ABC…
Versicherung kommt ja noch dazu …
aber hauptsächlich bezieht sich meine frage auf die Zinsen -
darf eine bank die Zinsen für die gesamte laufzeit einbehalten
auch wenn schon nach 1 1/2 und nicht 6 jahren abgelöst wird?!
tja, da zeigt sich wieder, daß eine bessere Informationslage
dem Antworter und damit dem Fragesteller helfen kann.
Ich bin zwar kein Fachmann für Ratenkredite, aber mir war so,
als gäbe es ein gesetzliches Kündigungsrecht für
Verbraucherkredite (§ 489 Abs. 1 BGB). Mit anderen Worten:
Wenn da nicht noch ein paar Informationen fehlen, gibt es ein
Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und
zwar ohne Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.
Bei vorzeitiger Ratenkreditablösung gibts nix an Vorfälligkeitsentschädigung, die Zinsen sind dementsprechend zurückzurechnen. Nach 1,5 Jahren wird aber von der Nettokreditsumme nicht viel getilgt worden sein und das scheint mir hier das Problem zu sein, was nicht richtig verstanden wird.
Wie wäre es denn mal mit konkreten Zahlen? Nettosumme-- Gesamtsumme, BEA Kosten, also alles was im Vertrag steht
Gruß,
Christian
LG
Mikesch
RE
Hallo,
also die genauen Zahlen habe ich nicht beigefügt weil ich diese momentan nicht vorliegen habe!
Werde sie nachreichen sobald ich zuhause bin!
Trotzdem vielen dank schon mal vorab!
Grüßle
Karo
Hallo Karo,
ich gehe davon aus das Ihr für den Kredit eine bestimmte Laufzeit mit der Bank ausgehandelt habt. Grundsätzlich ist diese Vereinbarung verbindlich und die Banken behalten sich damit bei einer vorzeitigen Rückzahlung vor eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Diese soll einen möglichen Zinsverlust und zusätzlichen Aufwand für die Bank ausgleichen.
Aus diesem Grund ist es nur selten rentabel ein Darlehen vorzeitig zu tilgen. Sollte man aber an deinem Bsp. mal mit konkreten Zahlen durchrechnen.
Das ihr nur sehr wenig getilgt habt hat damit zu tun das die Raten der meisten Darlehen aus Zins und Tilgung bestehen. Am Anfang ist der Zinsanteil sehr hoch (ca. 80%). Durch eure Tilgung verbilligt sich der Zins mit zunehmender Laufzeit. Somit zahlt man am Schluss mehr zurück als am Anfang.
Weiterhin ist es möglich das der Kredit an bestimmte Versicherungen wie eine Risiko LV oder eine Restkreditversicherung gebunden war der am Anfang als Aufschlag zu dem ausgezahlten Darlehensbetrag addiert wird.
Ich hoffe ich konnte euch helfen. Bei weiteren Fragen könnt ihr mir gerne eine emal schreiben.
Viele Grüße
Christian
Ein Kündigungsrecht bei Ratenkrediten besteht solang sie nicht mit Grundschulden besichert wurden.
Hallo Christian
Hallo Karo,
ich gehe davon aus das Ihr für den Kredit eine bestimmte
Laufzeit mit der Bank ausgehandelt habt. Grundsätzlich ist
diese Vereinbarung verbindlich
stimmt nicht, nach einer gewissen Zeit hat man Kündigungsrecht, steht im kleingedruckten
und die Banken behalten sich
damit bei einer vorzeitigen Rückzahlung vor eine
Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Diese soll einen
möglichen Zinsverlust und zusätzlichen Aufwand für die Bank
ausgleichen.
Auf ganz normale Konsumentenkredite trifft gerade das nicht zu… es sei denn wie unten gesagt, mit Grundschuld besichert
Am
Anfang ist der Zinsanteil sehr hoch (ca. 80%). Durch eure
Tilgung verbilligt sich der Zins mit zunehmender Laufzeit.
Somit zahlt man am Schluss mehr zurück als am Anfang.
Ich hoffe ich konnte euch helfen. Bei weiteren Fragen könnt
ihr mir gerne eine emal schreiben.
Viele Grüße
Christian
LG
Mikesch
Hallo Karoline,
bei dieser Art von Kreditgeschäft würde ich Dir empfehlen, Dir bei einer Verbraucherberatung bzw. -zentrale helfen zu lassen.
Mit Einsicht in die Unterlagen können die mehr helfen, als ein Forum.
Zumal Du mit so einer Institution im Rücken auch eher für ein „Kräftegleichgewicht“ sorgen kannst.
Als offenkundiger Laie hats Du es immer schwer. Da hilft´s auch nichts, mit den Freunden aus dem Forum zu drohen… . 
Fazit:
Was ist schon ein Bankraub im Vergleich zur Gründung einer Bank?
Gruß Schorsch
stimmt nicht, nach einer gewissen Zeit hat man
Kündigungsrecht, steht im kleingedruckten
Ein Konsumkredit kann täglich zurückbezahlt werden. Bei Grundschuldbesicherung beträgt die Frist nach der man Ihn zurückzahlen kann 10 Jahre.
Auf ganz normale Konsumentenkredite trifft gerade das nicht
zu… es sei denn wie unten gesagt, mit Grundschuld besichert
Richtig. Ergibt sich eben aus der Laufzeit. Wenn ich täglich zurückzahlen kann dann kommen auch keine weiteren Kosten auf mich zu abgesehen von einer evtl. eingeschlossenen Versicherung