Hallo,
leider hab ich auch einen Mieter erwischt, der nicht willens ist, ordentlich die Miete zu zahlen, so dass ich jetzt mahnen und Zinsen einfordern möchte.
Kann mir jemand sagen,
welche Frist ist setzen darf und was der höchste Zinssatz ist, den ich als Verzugszins geltend machen kann?
Grüsse
Marian
Hallo Marian,
der Mietzins ist üblicherweise bis spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im voraus fällig (zur Fälligkeit ist der Vertrag zu prüfen).
Ab diesem Tag werden Zinsen fällig. Geschuldet werden grundsätzlich 5 % über dem Basiszinssatz. Ein gutes Berechnungsprogramm findest du hier: http://basiszinssatz.info/zinsrechner/
Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, da die Fälligkeit automatisch eintritt. Willst du ihn trotzdem nochmals mahnen, kannst du die Frist frei setzen (z. B. 2 Wochen oder 4 Wochen). Ich würde allerdings zusätzlich noch eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung aussprechen. Laufend unpünktliche Zahlungen sind ein Kündigungsgrund.
Eine andere Taktik wäre es, ihn hinsichtlich der Zahlung „auflaufen“ zu lassen, ihn also gar nicht erst gross zu mahnen und dann wegen Zahlungsverzug fristlos zu kündigen.
Viele Grüsse
BM.
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hi bitter,
vielen dank für die guten tipps.
gekündigt ist schon. allerdings mit normaler frist, weil a) in der wohnung studenten mit prüfungsstress und ich kein schwein und b) hoff ich, dass ich das geld noch sehen werde.
und da hab ich länger zeit, nen neuen mieter zu suchen ;o)
grüsse
marian