Hallo,
eine Frage zur Zinsen für Studiendarlehen.
Laut der neusten Rechtssprechnung dürfen Zinsen für Studiendarlehen (kein Bafög, sondern von anfang an verzinst und zu 100% zurück zu zahlen) ja steuerlich geltend gemacht werden (beim Erststudium als Sonderausgaben und beim Zweitstudium als Werbungskosten).
Was ich nicht so ganz verstehen, ob hier nur der Zinsanteil der gezahlten Raten gemeint ist, oder all in dem Jahr angefallene Zinsen auf das Gesamtdarlehen (was natürlich viel mehr ist).