Zinsen für Studiendarlehen

Hallo,

eine Frage zur Zinsen für Studiendarlehen.
Laut der neusten Rechtssprechnung dürfen Zinsen für Studiendarlehen (kein Bafög, sondern von anfang an verzinst und zu 100% zurück zu zahlen) ja steuerlich geltend gemacht werden (beim Erststudium als Sonderausgaben und beim Zweitstudium als Werbungskosten).

Was ich nicht so ganz verstehen, ob hier nur der Zinsanteil der gezahlten Raten gemeint ist, oder all in dem Jahr angefallene Zinsen auf das Gesamtdarlehen (was natürlich viel mehr ist).

Hi,

Was ich nicht so ganz verstehen, ob hier nur der Zinsanteil
der gezahlten Raten gemeint ist, oder all in dem
Jahr angefallene Zinsen auf das Gesamtdarlehen (was natürlich
viel mehr ist).

Es gilt das Zu- und Abflussprinzip. Somit sind nur die im jeweiligen Jahr gezahlten Zinsen abziehbar, nicht Zinsen der Vorjahre.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

Sonderausgaben max 4.000,-€ siehe § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Schöne Grüße
C.

danke!