Zinsen im Mahnverfahren

Hallo,
ich habe einen Mahnbescheid erhalten - ohne Zahlungserinnerung usw. nur mit dem Hinweis, dass ich nach x Tagen automatisch im Verzug bin usw. Zum Zeitpunkt der Zustellung war die Rechnung auch schon bezahlt. Die Forderung ist auch nicht strittig. Keine Ahnung, warum der gleich die Keule schwingt; ist halt so und nicht im Fokus der Frage.

Die Leistung, die einen Vorauszahlung des Lieferanten beinhaltete, ist schon einiges her. Die Rechnung beinhaltete keine! Verzinsung, lediglich seine Vorleistung und eigentliche Dienstleistung.

Im Mahnbescheid hat das Gericht Zinsen berechnet. Muss ich die Zahlen, wenn der Gläubiger die in seiner Rechnung gar nicht gefordert hatte?

Oder kann der Gläubiger bei der Einleitung des Mahnverfahrens ankreuzen, dass er neben der Hauptforderung nun auc Zinsen erhalten möchte?

Gruß
Olli

Hallo Olli,
also Zinsen müssen in Rechnungen nicht erfasst sein, diese werden in einem Mahnverfahren immer angesetzt. Entwedfer 5% Punkte über den Basiszinssatz oder der direkte Zinssatz an Verzugszinsen der bank des Gläubigers.
Was mich nur verwundert ist, wenn die Rechnung bezahlt wurde warum ein MB(Mahnbescheid) raus geht. Man kann diesem Mahnbescheid jedoch wiedersprechen und als Begründung die bereits bezahlte Rechnung als Beweis vorlegen.

Was die Zahlungserinnerung betrifft, sollte jeder seriöse Händler diese vorab raus schicken. Jedoch ist er dazu nicht verpflichtet. Es genügt einzig und allein der Satz: „Rechnungsbetrag fällig sofort“, ansonsten stehen aber auch schon mal konkrete Zahlungstermine in Rechnungen. Ist aber nicht verpflichtend!

Hoffe ein wenig geholfen zu haben und wünsche noch einen schönen Abend.

Gruß
Marie

Hallo Olli,

normalerweise, so kenne ich es, muss der Gläubiger erst eine Mahnung oder Erinnerung schreiben um den Schuldner in Verzug zu setzen. Du solltest auf jeden Fall dem Mahnbescheid widersprechen, wenn die Zahlung geleistet wurde.

MfG

Stefan

Verzug ist Verzug und der setzt ohne weitere Erinnerung ein. Rechtlich ist das OK.

Aber nochmals zum Kern meiner Frage. Der Dienstleister hatte zuerst keine Zinsen berechnet. Die Zinsen hat das Gericht aber in den Mahnbescheid gepackt.
Muss ich die zahlen, wenn der Dienstleister keinerlei Zinsen in seiner Rechnung aufgeführt hatte.

Gruß
Olli

das Gericht packt nicht automatisch Zinsen in den Bescheid. das macht der Gläubiger, der kann ein Haken setzen ob ein Zinsanspruch geltend gemacht werden soll. hierbei kann man noch wählen ob diese vom Gericht ausgerechnet werden oder ob ein bereits gerechneter Anspruch aufgenommen werden soll.

das Gericht packt nicht automatisch Zinsen in den Bescheid.

hm, nicht das, was ich hören wollte. Aber eine eindeutige Aussage. Danke und Gruß
Olli