Zinsen in der Steuererklärung

Hallo an die Experten
Frage: es gibt wieder Zinsen auf Spareinlagen;
habe Freistellungsauftrag (ganzer Freibetrag) bei einer Bank, bei der anderen keinen (bin Single)
Da stehen im Bescheid die Zinsen und ein Minusbetrag als „Abgeltungssteuer“ - der offensichtlich (25%) automatisch abgeführt wurde.
Was muß ich in der Steuerklärung zu diesen Sachverhalt dann überhaupt noch angeben ?
Oder hat sich das Thema damit erledigt ?
Danke herzlich !
frieda

Hi!

Das Thema hat sich insofern erledigt, dass du dem Staat keine weiteren Steuern schuldest…

Aus deiner Sicht hättest du deinen Freibetrag so auf beide Banken aufteilen können, dass du ggf. gar keine Steuern hättest zahlen müssen.

Und selbst, wenn du insgesamt mehr als 1000€ Zinsen bekommen hast, einen Teil also versteuern musst: Das Finanzamt berechnet, ob es für dich günstiger ist, einfach die 25% zu zahlen, oder aber das als zusätzliches Einkommen zu betrachten, und wird die Steuern entsprechend festlegen. Jedenfalls, wenn du das ganze in Anlage KAP einträgst, wird das Finanzamt das nochmal neu berechnen.

Also, du MUSST nichts, aber du KANNST, wenn du Geld zurück willst.

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Die brutto-Zinsen beider Banken addieren + die Summe in die Steuererklärung eintragen.
Die einbehaltene Abgeltungssteuer von der einen Bank in die Steuererklärung eintragen (als positive Zahl, ohne Minuszeichen).
Und dann noch ein Kreuzchen bei „Günstigerprüfung“ machen.