Hallo,
kann man bei verzögerten Zahlungen(Wochen oder Monate) vom JobCenter (Arge) Mahnungen schreiben und Zinsen verlangen?
Danke für hilfreiche Ratschläge
War eine Zahlungsfrist angegeben…: Zahlbar innerhalb…? Viele Firmen lassen Rechnungen generell erst mal 4 Wochen liegen, solange nichts drauf steht…
Gruß - Helena
War eine Zahlungsfrist angegeben…: Zahlbar innerhalb…?
Viele Firmen lassen Rechnungen generell erst mal 4 Wochen
liegen, solange nichts drauf steht…Gruß - Helena
Nein,keine Frist,es stand lediglich das es überwiesen wird wenn eine Zahlung von der Wohngeldstelle eintrifft,da das JobCenter hier einen Erstatter angemeldet hatte.Aber ich krieg ja auch Monat für Monat mein Wohngeld,das kann doch nicht 10 Wochen dauern beim JobCenter,oder…
Aber selbst wenn,wie lange soll ich denn noch warten,irgendwann fällts unter den Tisch und keiner erinnert sich mehr dran.
Danke trotzdem.
Leider ist es oft so, dass Gelder, die man nicht gleich überweist, als zinslosen Kredit gesehen werden…
Ich würde einen Brief - oder auch Mahnung - schreiben - oder noch besser, erst mal anrufen.
Mahngebühren + Zinsen können Sie auf Ihre Rechnung schreiben - müssen aber nicht bezahlt werden.
Druck machen auf nette Art bringt sicher am ehesten Erfolg…
Gruß - Helena
Hallo,
schreiben kann man alles, nur ob es was bringt??? Also Zinsen gibt es mit Sicherheit nicht. Wenn Dir Leistungen zustehen und diese nicht rechtzeitig gezahlt wurden, ist wohl was schief gelaufen. Ich würde mich mit dem Sachbearbeiter und notfalls dessen Vorgesetzten in Verbindung setzen. Sollten Dir Kosten entstanden sein, z.B. Mahnkosten für nicht gezahlte Versicherungen usw. kannst Du versuchen, diese Kosten geltend zu machen.
Gruß,
Rainer
Hallo,
kann man bei verzögerten Zahlungen(Wochen oder Monate) vom
JobCenter (Arge) Mahnungen schreiben und Zinsen verlangen?
Danke für hilfreiche Ratschläge
Hallo Zwillingsmami
Grundsätzlich kann mahn mahnen und verzinsen, Nach § 44 SGB I (1.Buch Sozialgesetzbuch/gilt auch für die ARGE).
Hier die Vorraussetzungen: (1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.
(3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zu Grunde zu legen.
In der Praxis ist man jedoch der „Willkür“ der ARGE mehr oder weniger ausgesetzt und es hilft der persönliche Kontakt, ggf. mit dem Vorgesetzten in Verbindung mit einer penetranten Hartnäckigkeit, unter Androhung von Presse und Leserbriefen, meist mehr.
Gruß und viel Erfolg
Wolfgang
Hallo,
kann man bei verzögerten Zahlungen(Wochen oder Monate) vom
JobCenter (Arge) Mahnungen schreiben und Zinsen verlangen?
Danke für hilfreiche Ratschläge
Hallo Zwillingmami2004,
es ist eine juristische Frage, deren Beantwortung ich einem Juristen überlassen möchte. Nur 2 Kommentare dazu:
1.) Soweit ich weiß, geht das theoretisch. Rein praktisch kann ich dazu aber nicht raten. Als „Otto-Normalverbraucher“ hast Du keine Chance gegen ausgebuffte Bürokraten. Die lassen Dich bei steigendem Frust verhungern ehe Du auch nur verstanden hast, dass Du auf deren Spielfeld hoffnungslos verloren bist.
2.) Mein TIP: Statt Briefe an das Jobcenter zu schreiben, schreibe einen Brief an das Sozialamt und Jugendamt in Kopie!
Inhalt:
"Sehr geehrte D. u. H.,
hiermit zeige ich an, dass bei mir eine Notlage gem. § 67 SGB XII besteht. Ich kann die zum Leben zwingend erforderlichen Notwendigkeiten wie Miete, Lebensmittel, … nicht aufbringen, da das Jobcenter … nicht zahlt.
Ich bitte, mir dringend ein Darlehen zu gewähren, i. H. v. (Fehlbetrag des Jobcenters).
Ohne dieses Darlehen bzw. die Gelder des Jobcenters ist das Wohl meines Kindes akut gefährdet. Außerdem können (weitere Folgen) eintreten (die weitere Probleme verursachen)."
Ich bitte, mir den Betrag SOFORT zu überweisen auf das Konto / auszuzahlen und mich dazu (telefonisch) einzubestellen / einen Scheck beim Bürgermeister zu hinterlegen, den ich in den nächsten Tagen dort persönlich abholen werde [Kopie dieses Schreiben deshalb zur Kenntnisnahme an den Bürgermeister (…!)]
Zu Ihrer Information hier
- meine Stammnummer bei der ARGE / Jobcenter und
- die Höhe und Zeiträume der säumigen Beträge.
Mit freundlicehn Grüßen,
…"
Natürlich den Text nicht so mit „paste and copy“ verwenden, sondern selber ausformulieren.
WICHTIG: Immer nett und freundlich bleiben, eine Kopie an den Bürgermeister wirkt Wunder.
Weitere Optionen:
a) Ich habe Verständnis dafür, dass es zu Problemen bei der Auszahlung von Beträögen bei der ARGE kommen kann, bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich in der Vergangenheit keine Rücklagen bilden konnte, von denen ich jetzt leben könnte.
b) Ich bin ziemlich verzweifelt und verstehe die Menschen, die sich eine Schusswaffe besorgen und Amok laufen, immer mehr.
Liebe Grüße und viel Erfolg,
W. Pühringer
[siehe auch Internet-dowas-de]
Nein, bei schleppender Bearbeitung kann man eine Dienstausichtsbeschwerde einreichen oder auch Untätigkeitsklage (erst nach 1/4 Jahr). Die monatlichen Zahlungen der ARGE sollten zum Monatsbeginn (Folgemonat) zur persönlichen Verfügeung gestellt sein. Mahnungen schreiben kann man natürlich immer, diese haben aber keinerlei „Rechtswirksamkeit“. Zinsen können nicht geltend gemacht werden.
MfG