Hallo,
nehmen wir mal an es hat sich ein PKW-Unfall im August 2011 ereignet.
Partei A ist links abgebogen, hat Partei B nicht gesehen und ist somit reingefahren.
Der Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt der Versicherung von der Partei A hat eine Gesamstsumme von 1267,05 EUR Brutto ergeben.
Die Versicherung von ihr hat aber lediglich 25% (266,18 EUR) überwiesen. (Wie kommt der Betrag zu stande bzw wie könnte er zustande kommen)
Nun ist Partei A ca. gegen Februar vor Gericht gegangen und hat verloren.
Die Gerichtsentscheidung war Mitte Mai und die Quote war 2/3 zu Gunsten der Partei B.
Somit könnte ja Partei B ja noch von der anderen Versicherung die restliche Schuld einfordern.
Fragen:
- Steht der Partei B Zinsen zu? Wenn ja in welcher Höhe?
- Muss die Versicherung die Gerichtsentscheidung akzeptieren?
- Wie ist der Betrag von 266,18 EUR entstanden?
Besten Dank.
MFG John Doe