Zinsen nach einer Gerichtsentscheidung

Hallo,

nehmen wir mal an es hat sich ein PKW-Unfall im August 2011 ereignet.

Partei A ist links abgebogen, hat Partei B nicht gesehen und ist somit reingefahren.

Der Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt der Versicherung von der Partei A hat eine Gesamstsumme von 1267,05 EUR Brutto ergeben.

Die Versicherung von ihr hat aber lediglich 25% (266,18 EUR) überwiesen. (Wie kommt der Betrag zu stande bzw wie könnte er zustande kommen)

Nun ist Partei A ca. gegen Februar vor Gericht gegangen und hat verloren.

Die Gerichtsentscheidung war Mitte Mai und die Quote war 2/3 zu Gunsten der Partei B.

Somit könnte ja Partei B ja noch von der anderen Versicherung die restliche Schuld einfordern.

Fragen:

  1. Steht der Partei B Zinsen zu? Wenn ja in welcher Höhe?
  2. Muss die Versicherung die Gerichtsentscheidung akzeptieren?
  3. Wie ist der Betrag von 266,18 EUR entstanden?

Besten Dank.

MFG John Doe

Vorab: Ich bin keine Schadensachbearbeiter, sondern Vermittler, aber ich denke ich kann die Fragen weitestgehend beantworten.

  1. Steht der Partei B Zinsen zu? Wenn ja in welcher Höhe?

Üblicherweise sind dies 4% über dem Basiszinssatz.

  1. Muss die Versicherung die Gerichtsentscheidung akzeptieren?

Ja. Alternativ kann sie ihrerseits dagegen Einspruch einheben, wird sie aber vermutlich bei der Schadenhöhe nicht machen.
Eine Haftpflicht bedeutet ja dem Grunde nach, dass ein jemand Drittem zugefügter Schaden beglichen wird. Ist die Schuld 2/3, dann steht auch eine 2/3 Entschädigung zu (im Gegenzug aber auch 1/3).

Da hat der Schadensachbearbeiter wohl seien eigene Quotelung nach Mutmaßung vorgenommen.

  1. Wie ist der Betrag von 266,18 EUR entstanden?

Besten Dank.

MFG John Doe

Gerne

Viele Grüße
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarland.de

Vorab: Ich bin keine Schadensachbearbeiter, sondern
Vermittler, aber ich denke ich kann die Fragen weitestgehend
beantworten.

  1. Steht der Partei B Zinsen zu? Wenn ja in welcher Höhe?

Üblicherweise sind dies 4% über dem Basiszinssatz.

Also in allen Urteilen, die mir vorliegen, sind das immer 5% drüber.

Brüße, Bernhard.

Also in allen Urteilen, die mir vorliegen, sind das immer 5%
drüber.

Jepp, vollkommen richtig. Habe gerade nochmal nachgeschaut (§288 BGB).

Es waren wohl früher mal 4%, hab da die alten Daten abgespeichert gehabt.

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

In diesem konkreten Fall: Wieviel EUR inkl. Zinsen würde jetzt die Partei B bekommen und wie setzte sich die Zahl zusammen?

Vielen Dank vorab.

Gruss

John Doe