Hallo,
wenn ein Privatkunde von einem Unternehmer Schadenersatz fordert und der Unternehmer läßt die gesetzte Frist verstreichen, so würde der Privatkunde ja eine angemessene Nachfrist setzen und für den Fall, dass diese ungenutzt verstreicht, Verzugszinsen verlangen/ androhen.
Angenommen, der Privatkunde tut sich damit schwer oder will einfach nicht den konkreten Verzugsschaden berechnen, kann er dann einen pauschalierten Zinssatz (wie Diskontsatz + x% oder ähnlich) berechnen?
Wie lautet die gesetzliche Grundlage?
Danke für Eure Hinweise!
Gruß, Bernd