Zinsen und Steuerrückerstattung auf ALG II

Wie ich jetzt mitbekommen habe, werden Zinsen und Steuerrückerstattung als Einkomenn gezählt. Muss ich diese dann auch angeben, wenn ich im Mai die Steuerrückerstattung für 2004 bekommen habe und den Antrag für August oder SEptember stelle?. Kann es dann sein, dass ich nichts bekomme, weil ich habe für 2004 ca. 2400€ erstattet bekommen. Ähnlich sieht es mit den Zinsen aus - da waren es für 2004 60€. Wer hilft? Danke

Nachtrag
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass das Geld nicht mehr da ist. Habe es verwendet um meine Schulden auszugleichen. Muss ich dass mit der Steuerrückerstattung auch dann angeben, wenn diese vor Eintritt in die ALG II erfolgt ist. Dies ist nämlich in meinem Fall so passiert.
Danke

Hallo Marco,

eine zurückliegende Steuerrückzahlung musst du nicht mehr als Einkommen angeben.

Du müsstest sie als Vermögen mit einrechnen, wenn das Geld noch vorhanden wäre, was es ja gemäß deines Nachtrages nicht mehr ist.

Als Einkommen müsstest du sie dann angeben, wenn du den Bescheid bereits hättest, das Geld aber noch nicht eingegangen wäre.

Zinsen musst du angeben. Das funktioniert genau so wie früher bei Anträgen auf Arbeitslosenhilfe. Eine Kopie des Sparbuches bzw. des Kontoauszuges als Beleg beilegen.

Da du verpflichtet bist Änderungen mitzuteilen, teilst du eben auch mit, wenn sie dein Barvermögen entsprechend geändert hat und die daraus resultierenden Zinsen sich ändern.

Es müsste dann eine Neuberechnung des dir zustehenden ALG II erfolgen.

Kompliziert und aufwändig, ich weiß. Die Regularien der ALG II Berechnung wollen es so.

Gruß Rotraut

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