nehmen wir an, jemand hat
- A) 2015 Zinseinnahmen aus Bundesschatzbriefen Typ B (also akkumuliert über mehrere Jahre)
- B) zahlt gleichzeitig Zinsen
- C) einen Grenzsteuersatz > 30% durch seinen Lohn
Hat er die Möglichkeit, die Zinsen gegeneinander aufzurechnen um die Zinssteuer zu reduzieren? Ggf. auch über mehrere Jahre?
Gruß
achim
Hallo,
- A) 2015 Zinseinnahmen aus Bundesschatzbriefen Typ B (also akkumuliert über mehrere Jahre)
- B) zahlt gleichzeitig Zinsen
- C) einen Grenzsteuersatz > 30% durch seinen Lohn
Hat er die Möglichkeit, die Zinsen gegeneinander aufzurechnen um die Zinssteuer zu reduzieren? Ggf. auch über mehrere Jahre?
Wofür werden denn die Zinsen aufgewandt?
Eine Saldierung im Vorfeld wird nicht gehen. So stellen beispielsweise die Zinsen für den kredit einer vermieteten Wohnung abzugsfähige Ausgaben dar und mindern so am Ende das zu versteuernde Einkommen. Sie können jedoch nicht direkt von den Zinseinkünften abgezogen werden. Der Effekt ist jedoch letztlich der gleiche. Da es eine Jahressteuer ist, gehen auch jeweils nur die in diesem Jahr anfallenden Soll- oder Habenzinsen in die Ermittlung des zu versteuernden Jahreseinkommens ein.
Grüße
Hallo,
Wofür werden denn die Zinsen aufgewandt?
privater Kredit, privates Vermögen, keinerlei Gewerbe oder abzugsfähige Verhältnisse vorausgesetzt.
Der Effekt ist jedoch letztlich der gleiche. Da es eine Jahressteuer ist, gehen auch
jeweils nur die in diesem Jahr anfallenden Soll- oder Habenzinsen in die Ermittlung
des zu versteuernden Jahreseinkommens ein.
Da in diesem Beispiel die Kapitalertragsteuer deutlich geringer als die Lohnsteuer ist, wird die Möglichkeit einer Aufrechnung innerhalb der Kapitalertragsteuer favorisiert.
Gruß
achim
Hallo,
Wofür werden denn die Zinsen aufgewandt?
privater Kredit, privates Vermögen, keinerlei Gewerbe oder abzugsfähige Verhältnisse vorausgesetzt.
Dann können sie auch nicht abgezogen werden.
Da in diesem Beispiel die Kapitalertragsteuer deutlich geringer als die Lohnsteuer ist, wird die Möglichkeit einer Aufrechnung innerhalb der Kapitalertragsteuer favorisiert.
Kann ich nicht nachvollziehen.
Grüße
Hallo,
Da in diesem Beispiel die Kapitalertragsteuer deutlich geringer als die Lohnsteuer ist, wird die Möglichkeit einer Aufrechnung innerhalb der Kapitalertragsteuer favorisiert.
Kann ich nicht nachvollziehen.
Tut mir Leid, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Daher ein Beispiel:
Jemand verdient X-Tausend Euro und hat einen Grenzsteuersatz von z.B. 40%
Seine Zinserträge werden bisher per Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) etwa 25% versteuert, was deutlich geringer ist.
Nun zahlt er in den nächsten Jahren Zinsen (z.B. 1000€) und bekommt Zinsen (z.B. 3.000€). Gäbe es eine Möglichkeit, das diese „innerhalb der Quelle“ verrechnet werden und die Kapitalertragsteuer nur von 2000€ fällig wird?
Gruß
achim
Hallo Achim,
die gezahlten Zinsen sind, wenn sie keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, Aufwendungen der privaten Lebensführung. Aus diesem Grund werden sie dann auch nicht die steuerpflichtigen Einkünfte (Zinserträge) mindern. Mir ist auch kein Modell bekannt, mit dem das zu bewerkstelligen wäre.
Gruß, Heiko
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Hallo,
Da in diesem Beispiel die Kapitalertragsteuer deutlich geringer als die Lohnsteuer ist, wird die Möglichkeit einer Aufrechnung innerhalb der Kapitalertragsteuer favorisiert.
Kann ich nicht nachvollziehen.
Tut mir Leid, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
Ich habe das schon verstanden.
Jemand verdient X-Tausend Euro und hat einen Grenzsteuersatz von z.B. 40% Seine Zinserträge werden bisher per Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) etwa 25% versteuert, was deutlich geringer ist.
Und genau deshalb wäre es auch gar nicht erstrebenswert, die Zinsen miteinander zu verrechnen. Man würde sich ja dann mit den 1000€ nur 250€ Zinsen sparen. Wenn ich die 1000€ aber von Betriebseinnahmen o.ä. abziehen kann, dann mindert sich das Einkommen, welches zu 40% versteuert wird, und man würde eben 400€ Steuern sparen. Das meinte ich mit nicht nachvollziehen können.
Nun zahlt er in den nächsten Jahren Zinsen (z.B. 1000€) und bekommt Zinsen (z.B. 3.000€). Gäbe es eine Möglichkeit, das diese „innerhalb der Quelle“ verrechnet werden und die Kapitalertragsteuer nur von 2000€ fällig wird?
Also innerhalb wäre ohnehin nicht anzustreben. Bei privaten Ausgaben ist das jedoch ohnehin nicht möglich.
Grüße