Zinsen vom Arbeitsamt?

Liebe WWW-User!

Ein Bekannter von mir war im Sommer 2003 für 3 1/2 Monate arbeitslos. Im August 03 verhängte das Arbeitsamt eine Sperrzeit von 3 Wochen und behielt den enstsprechenden Betrag von ca. EUR 500.- bei der Auszahlung zum 1. September ein. Der eingelegter Widerspruch war erfolglos, weshalb er gegen die Entscheidung beim Sozialgericht klagte. Im Januar 2005(!) entschied das Gericht zu seinen Gunsten, dass der Sperrzeitbescheid aufzuheben sei.
Nun meine Frage: Kann er für den Betrag (der ja auf seinem Konto fehlte) für den Zeitraum September 03 bis Januar 05 Zinsen geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe? Er selbst hatte Dispo- bzw. Überziehungszinsen von 12,25% bzw. 16,25% zu bezahlen. Gibt es Urteile in Präzenenzfällen oder allgemein gültige Zinssätze?

Vielen Dank im voraus, Paul

„Präzedenzfälle“ sollte es natürlich heißen…

Im Januar 2005(!)
entschied das Gericht zu seinen Gunsten, dass der
Sperrzeitbescheid aufzuheben sei.
Nun meine Frage: Kann er für den Betrag (der ja auf seinem
Konto fehlte) für den Zeitraum September 03 bis Januar 05
Zinsen geltend machen?

hallo Paul

ich bin keine Spezialistin für solche Sachen – aber die Zinsen muessen m.E. nur dann gezahlt werden, wenn sie in der Klage ausdruecklich beantragt worden sind (hatte selber mal so ein Problem mit dem Sozialamt)

ansonsten: dumm gelaufen (ist nicht gerade hilfreich, ist aber so)

Gruss
Jane

Hallo Lady Jane!

Danke für deine Antwort! Soweit ich weiß, wurde die Zinserstattung in der Klageschrift angesprochen…

Viele Grüße, Paul

Gibt es eventuell noch andere Meinungen, Kenntnisse, Erfahrungen?

mein anwalt rechnet immer diskontsatz plus 5%
aber wenn er die zinsen nachweisen kann…
dann sollten die auch fließen.
t.

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