Hallo,
angenommen ich habe noch 2 Jahre ein Kredit abzuzahlen, ich tilge den Kredit aber sofort. Habe ich Anspruch auf Zinsen die ja in dem Falle zuviel berechnet wurden bzw. irgendwelche Bearbeitungsgebühren etc.?
Vielen Dank im Vorraus 
Hallo,
angenommen ich habe noch 2 Jahre ein Kredit abzuzahlen, ich tilge den Kredit aber sofort. Habe ich Anspruch auf Zinsen die ja in dem Falle zuviel berechnet wurden bzw. irgendwelche Bearbeitungsgebühren etc.?
Vielen Dank im Vorraus 
Hallo,
angenommen ich habe noch 2 Jahre ein Kredit abzuzahlen, ich
tilge den Kredit aber sofort. Habe ich Anspruch auf Zinsen die
ja in dem Falle zuviel berechnet wurden
da Zinsen rückwirkend gezahlt werden, gibts da nichts zu erstatten. Im Zweifel will die Bank sogar eher entgangene Zinsen von Dir.
Gruß
Christian
Hallo,
schau vielleicht mal in deinen Darlehensvertreag. Vielleicht ist dieser Fall dort geregelt.
Wenn du Pech hast, müsstest du, quasi als Schadensersatz für entgangenen Zinsgewinn, sog. Vorfälligkeitszinsen zahlen, theoretisch.
Möglicherweise wäre deine Bank angesichts der momentanen Lage auf dem Geldmarkt aber froh, wenn sie ein Risiko weniger hätte … und lässt dich frei laufen …
Sag denen, dass du gerade ein paar Euronen frei hast und zum Nulltarif begleichen möchtest, anderenfalls du deinem Anlageberater das Geld für die nächsten Jahre anvertrauen würdest
- das ist für den Bänker dann wohl gleichbedeutend mit „futsch“ …
LG
sine
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Hallo,
angenommen ich habe noch 2 Jahre ein Kredit abzuzahlen, ich
tilge den Kredit aber sofort. Habe ich Anspruch auf Zinsen die
ja in dem Falle zuviel berechnet wurdenda Zinsen rückwirkend gezahlt werden, gibts da nichts zu
erstatten.
Hi,
nicht zwangsläufig. Wenn es z.B. ein Konsumentenkredit/Kleinkredit
ist, mit fester Laufzeit und festen Raten bis dann und dann, sind die
Zinsen schon von vorneherein mit eingerechnet.
grüssle
bettina
Im Zweifel will die Bank sogar eher entgangene
Zinsen von Dir.Gruß
Christian
Hi,
nicht zwangsläufig. Wenn es z.B. ein
Konsumentenkredit/Kleinkredit
ist, mit fester Laufzeit und festen Raten bis dann und dann,
sind die
Zinsen schon von vorneherein mit eingerechnet.grüssle
bettina
Ja so ist das, hab mich schon gewundert, dass ich nochmals was an die Bank zahlen soll 
Danke Euch allen.
Hallo,
nicht zwangsläufig. Wenn es z.B. ein
Konsumentenkredit/Kleinkredit
ist, mit fester Laufzeit und festen Raten bis dann und dann,
sind die
Zinsen schon von vorneherein mit eingerechnet.
ich bin ja kein Fachmann, aber wenn ich mal auf das zurückgreife, das ich mal gelernt habe, dann sind Ratendarlehen Annuitätendarlehen und bei denen ist es so, daß die Zinsen monatlich/quartalsweise rückwirkend berechnet werden.
Da nur Idioten ohne Selbstzweifel sind, habe ich diese Theorie gerade mit Excel und einem Online-Rechner überprüft: Sie stimmt.
Also gibts keine Zinsen zurückzuerstatten, sondern höchstens eine feine Vorfälligkeitsentschädigung und eine (im Nachhinein) völlig unverhältnismäßige Bearbeitungsgebühr.
Gruß
Christian
Hi,
alles Fachmann/frau bin ich auch nicht - aber ich hatte schon Kredite
laufen.
z. B. als ich mein Auto kaufte. Betrag + Zinsbelastung über die
gesamte Laufzeit = Summe. Summe geteilt durch Monate Laufzeit =
monatl. Rate. Fester Betrag, immer gleich.
Wenn ich dann 2 Jahre vor Ablauf gesagt hätte: noch 24 Monate Betrag
X = Restzahlung, zahl ich gleich auf einen Hui - dann hätte ich doch
Zinsen für die zwei Jahre auch bezahlt, oder?
grüssle
bettina
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Hallo,
alles Fachmann/frau bin ich auch nicht - aber ich hatte schon
Kredite
laufen.
z. B. als ich mein Auto kaufte. Betrag + Zinsbelastung über
die
gesamte Laufzeit = Summe. Summe geteilt durch Monate Laufzeitmonatl. Rate. Fester Betrag, immer gleich.
ja, klar, typischer Fall für ein anuitätisches Darlehen, d.h. die Rate bleibt immer gleich, aber in den Raten ändern sich die Zins- und Tilgungsanteile, d.h. mit zunehmendem Verlauf wird der Tilgungsanteil größer und der Zinsanteil geringer.
Wenn ich dann 2 Jahre vor Ablauf gesagt hätte: noch 24 Monate
Betrag
X = Restzahlung, zahl ich gleich auf einen Hui - dann hätte
ich doch
Zinsen für die zwei Jahre auch bezahlt, oder?
Zurückzuzahlen ist zunächst einmal nur der ausstehende Kreditbetrag. Die Bank berechnet dann eine Vorfälligkeitsentschädigung, in der auch entgangene Zinsen enthalten sind. Wie hoch dieser auf die Zinsen entfallende Rückzahlungsbetrag ist, hängt von divesen Faktoren und nicht zuletzt von den Vertragsbedingungen ab. Ich halte es für unwahrscheinlich, daß die gesamten noch zu zahlenden Zinsen in Rechnung gestellt werden bzw. in Rechnung gestellt werden dürfen. Das hat aber eigentlich nichts mit der Ursprungsfrage zu tun.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
nein, hat tatsächlich nicht mehr viel mit der Ursprungsfrage zu tun.
War mehr eine Nachfrage meinerseits, weil ich Deine Antwort nicht
richtig kapiert hatte. Jetzt ist es ein bisschen klarer, glaub ich.
grüssle
Bettina
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