hallo,
ich habe eine wichtige frage an euch, wir möchten uns gerne was kaufen, wir hatten schon ein kredit, der noch 3 jahre läuft, diesen haben wir abgelöst und einen neuen beantragt, was auch alles ok ist.
jetzt haben wir post bekommen, das alles genemigt ist, nur ist mir aufgefallen das die komplette summe da steht, als restsumme, die ich ja mit den neuen kredit auslöse.
laut tilgungsplan wären es noch ca. 700 euro zinsen, für die 3 jahre, müßte ich dieses nicht wiederbekommen ??
da ich den kredit ja ausgelöst habe, so zahle ich ja eigendlich 2 mal zinsen.
einmal für den alten, den es ja nicht mehr gibt und einmal für den neuen oder sehe ich das falsch ??
Guten Tag olaf,
so wie Sie die Dinge schildern, haben Sie bei ein und derselben Bank
den alten Kredit vorzeitig beendet und dafür einen neuen beantragt.
Es ist nun so, dass die Bank für die vorzeitige Ablösung des Kredites
eine Zinsausfallentschädigung verlangen kann. Denn die Bank ist ja ihrerseits Verpflichtungen eingegangen, um Ihren Kredit noch drei weitere Jahre laufen zu lassen. Dazu hat sie von anderen Anlegern
Geld angenommen, das sie verzinsen muss. Sie sehen, dass zwar Ihr neuer Kredit möglicherweise für Sie günstigere Zinskosten beinhaltet.
Das hebelt aber die Altverpflichtung der Bank gegenüber den Anlegern
nicht aus und deswegen sind eben auch die nichtgezahlten Zinskosten
wobei der Betrag etwas abweichen kann - von Ihnen zu tragen.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also da würde ich einfach mal nachprüfen. Oft werden viel zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt.
zu beachten ist, dass nicht der gesamte Zinsverlust angerechnet werden kann. Es wird nur der Zinsverlust berechnet, der bleibt, wenn die vorzeitig zurück gezahlte Summe angelegt wird. Denn die Bank kann ja das nun zur Verfügung stehende Geld anderweitig weiter verwenden. Einfach gesagt: der bestehende Zinssatz beträgt 6%, eine Neuanlage des Geldes würde aber nur 5% einbringen, muss der Kunde nur 1% des Geldes verzinsen. Sind die Marktzinsen höher, fällt die Vorfälligkeitsentschädigung damit ganz weg. Wozu auch? Die Bank verdient ja hier doppelt.
Weiterhin ist zu beachten, dass nach dem 10. Jahr der aktuellen Zinsbindungsphase ein Sonderkündigungsrecht mit 6-monatiger Kündigungsfrist besteht. Auch hier fallen die Vorfälligkeitsentschädigungen weg.
Und zu guter letzt muss man beachten, dass vereinbarte Sondertilgungen berücksichtigt werden müssen. Selbst wenn der Kreditnehmer in den letzten 827 Jahrem nicht einen einzigenm Cent sondertilgen konnte, muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung davon ausgehen, dass in Zukunft alle Sondertilgungen in voller Höhe wahrgenommen würden.
Die verbraucherzentralen bieten eine Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, vielleicht bringt es was. Und wenn es nur zwei schlaflose Nächte weniger sind.
ich würd mal sagen, dass es hier um ein ganz normalen
Ratenkredit geht, da gibts 3 Jahre vorher nix an
Vorfälligkeiten, aber villeicht noch ne RSV???
Das könnte sein, keine Ahnung von diesen Dingern.
Dann solltest du mal ganz einfach die Pfötchen von der Tastatur lassen, gelle anstatt Leute mit irgendwas zuzutexten, womit diese nochmehr verwirrt werden
Ich dachte
immer, dass Ratenkredite jederzeit getilgt werden können.
Falsch gedacht?
das Forum heisst ja net umsonst: WER WEISS WAS und nicht Wer DENKT Was, in dem Sinne
Dann solltest du mal ganz einfach die Pfötchen von der
Tastatur lassen, gelle anstatt Leute mit irgendwas
zuzutexten, womit diese nochmehr verwirrt werden
Soso, da ist wieder mal der Oberhirte und Schiedsrichter, der die Spielregeln diktieren will, sich aber an seine eigenen Regeln nicht hält.
Ich geb mal Ihre Aussage von etwas weiter oben zum Besten:
Hallo Dirk
ich würd mal sagen, dass es hier um ein ganz normalen Ratenkredit
geht, da gibts 3 Jahre vorher nix an Vorfälligkeiten, aber villeicht
noch ne RSV???
LG
Mikesch
Ist das ein Zeichen von Wissen? Wissen wir, ob es sich um einen Ratenkredit oder um ein langlaufendes Annuitätendarlehen zur Immobilienfinanzierung handelt? Solch überzeugende Argumente wie „ich würd“ oder „villeicht“ drücken eigentlich nicht wirklich große Sicherheit aus, oder?
das Forum heisst ja net umsonst: WER WEISS WAS und nicht Wer
DENKT Was, in dem Sinne
LG
Mikesch
Kleiner Wichtigtuer,
ich bin in meiner Antwort von einer Immobilienfinanzierung ausgegangen. Wenn Sie schon herumkritisieren, dann adressieren Sie es bitte an den richtigen Empfänger. Mit einer klaren Fragestellung wäre das nicht passiert.
Oder kritisieren Sie lieber gar nicht, sondern kehren den Müll vor Ihrer eigenen Türe weg.
ich würd mal sagen, dass es hier um ein ganz normalen
Ratenkredit geht, da gibts 3 Jahre vorher nix an
Vorfälligkeiten, aber villeicht noch ne RSV???
Das könnte sein, keine Ahnung von diesen Dingern.
Dann solltest du mal ganz einfach die Pfötchen von der
Tastatur lassen, gelle anstatt Leute mit irgendwas
zuzutexten, womit diese nochmehr verwirrt werden
ich würd mal sagen, dass es hier um ein ganz normalen
Ratenkredit geht, da gibts 3 Jahre vorher nix an
Vorfälligkeiten, aber villeicht noch ne RSV???
Das könnte sein, keine Ahnung von diesen Dingern.
Dann solltest du mal ganz einfach die Pfötchen von der
Tastatur lassen, gelle anstatt Leute mit irgendwas
zuzutexten, womit diese nochmehr verwirrt werden
danke für das Ausgraben, Christian. Dort habe ich die Schriftstücke gelesen, die zu einem 90%igen Forderungsverzicht der grössten deutschen Versicherung geführt haben. Der Schuldner hat die Tage sogar seinen Vollstreckungsbescheid zurückerhalten, inclusive der Schufabenachrichtigung und Tilgung aus sämtlichen Schuldenregistern.
Ich weiss schon bischen Bescheid in der Materie und kann schon mal manches zwischen den Zeilen lesen und texte die Leute nicht seitenlang am Thema vorbei zu…
Wenn man wirklich nix Ahnung hat, wie vom Dirk ja selbst gesagt, sollte man doch wirklich die „Pfötchen“ mal stillhalten können oder lieg ich da falsch???
In dem Sinne
Frohe Ostern
Dort habe ich die
Schriftstücke gelesen, die zu einem 90%igen Forderungsverzicht
der grössten deutschen Versicherung geführt haben. Der
Schuldner hat die Tage sogar seinen Vollstreckungsbescheid
zurückerhalten, inclusive der Schufabenachrichtigung und
Tilgung aus sämtlichen Schuldenregistern.
Das ist ja doll, erklärt aber immer noch nicht, wieso Kreditinstitute einen Gewinn machen, wenn der Schuldner nicht zahlt und genau darum ging es ja.
Wenn man wirklich nix Ahnung hat, wie vom Dirk ja selbst
gesagt, sollte man doch wirklich die „Pfötchen“ mal
stillhalten können oder lieg ich da falsch???
In dem Sinne
Frohe Ostern
Also jetzt mal Klartext.
Ich habe geschrieben, dass ich zum Thema „Ratenkredit“ nicht so viel Ahnung habe. Bis jetzt ist noch nicht einmal klar, ob es nun um einen Ratenkredit oder um eine Immobilienfinanzierung geht.
Also hören Sie auf, sich hinter Ihrem Pseudonym zu verstecken und andere Leute hier als Ahnungslos hinzustellen.
Ich finde es nicht so dramatisch, dass ich zu Ratenkrediten nicht so viel zu sagen habe. Weiterhin konnte an dem Link, den ich eingefügt habe, jeder halbwegs klar denkende Mensch erkennen, dass diese Aussage auf eine Immobilienfinanzierung zutrifft.
Wenn Sie das nicht erkennen können, weil Ihr Hirn nur für dämliche Unterstellungen ausgelegt ist, kann ich nichts dafür.
Und jetzt lassen Sie diese Besudelei und machen das, was ich vor ein paar Tagen schon einmal empfohlen habe: Kümmern Sie sich um Ihren Dreck!
Eine recht löbliche Eigenart ist es, Fehler einzugestehen. Von Ihnen kamen bisher leider nur Ausflüchte.
Wenn man wirklich nix Ahnung hat, wie vom Dirk ja selbst
gesagt, sollte man doch wirklich die „Pfötchen“ mal
stillhalten können oder lieg ich da falsch???
In dem Sinne
Frohe Ostern
Gerade gelesen:
erst ab 2009 meines Wissens nach, wenn das bis dahin noch
Gültigkeit haben sollte, man weiss ja nie bei den
Gesetzdoktoren
LG
Mikesch
War wohl auch nicht so ganz richtig, oder? Also für die Zukunft: einfach selbst an eigene Regeln halten. Und am besten gar nicht an anderen rumkritisieren. Denn in dem zusammenhang, wie ich es geschrieben habe, war es zu 100% richtig!
"„Sorry, nein - welchem Gesetz entnimmst Du das??? Am 01.01.2009 beginnt die Versicherungspflicht. Am 01.04.2007 das Zugangsrecht in der GKV, in der PKV am 01.07.2009"“
Thorulf Müller heute in dem selben Thread, Versicherungspflicht erst ab 2009 mit Einführung des Gesundheitsfonds, so war es mir auch im Gedächtnis, von einem Zugangsrecht hab ich dagegen nie was gehört
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]