Kann über die Zinserträge einer Mietkaution verfügt werden? Wenn ja, nach welcher Zeit und welcher Höhe (zB 25J. Mietdauer). Vielen Dank im voraus!
Hallo lotharius,
Kann über die Zinserträge einer Mietkaution verfügt werden?
Wenn ja, nach welcher Zeit und welcher Höhe (zB 25J.
Mietdauer).
Nach § 551 BGB muss der Vermieter die Kaution verzinslich anlegen. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die hinterlegte Summe mindestens zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst wird
Der Zinserlös aus der Kautionssumme steht dem Mieter zu. Dieser kann sie allerdings nicht sofort herausverlangen. Denn die erlösten Zinsen werden nach dem Gesetz der Kaution zugeschlagen und erhöhen die Sicherheit. Hat der Vermieter die Kaution zu einem besseren Zinssatz angelegt, dann gehören auch die tatsächlich erzielten höheren Zinsen dem Mieter und werden der Kautio zugeschlagen.
LG
H.
Quellenangabe: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/ktzinsen.htm 