Zinserträge für Lebesversicherung

Hallo und guten Tag,

im Dezember 2014 wird eine Lebensversicherung über 15.000 Euro fällig,
Der Betrag soll verschenkt werden.
Meine Frage nun:
Sind für diesen Betrag Zinsen, Zinserträge oder was immer fällig?
Macht es Sinn, den Betrag den Betrag in drei Abschägen zu verschenken?

Viele Grüße
Brigitte

im Dezember 2014 wird eine Lebensversicherung über 15.000 Euro
fällig,

Schön, aber nicht sicher, ob der Betrag in dieser Höhe dann auch ausgezahlt werden wird.

Der Betrag soll verschenkt werden.

Wenn es um den ausgezahlten Betrag geht, nehmen wir mal an, es werden 15 T€ sein, dann ist es egal, woher er stammt.

Meine Frage nun:
Sind für diesen Betrag Zinsen, Zinserträge oder was immer
fällig?

Zinsen usw. nein, was immer: ja. Nämlich unter Umständen Schenkungsteuer.

Macht es Sinn, den Betrag den Betrag in drei Abschägen zu
verschenken?

Aus steuerlicher Sicht wahrscheinlich nicht.

Um abschätzen zu können, ob und wie hoch Schenkungsteuer anfällt, müßte man noch das Verwandtschaftsverhältnis des Schenkers zum Beschenkten kennen und ob ggf. Vorschenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Schenkung zwischen diesen beiden stattfanden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

Hallo und guten Tag,

im Dezember 2014 wird eine Lebensversicherung über 15.000 Euro
fällig,

Wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen?
Vor 2005 - dann wird der Betrag steuerfrei ausgezahlt, wenn die Mindestlaufzeit von 12 Jahren erreicht sind.
Nach 2004 - dann sind die Auszahlungsbeiträge steuerpflichtig.

Der Betrag soll verschenkt werden.

Meinst Du jetzt, das Kapital wird an dich ausgezahlt und danach verschenkt?
Oder steht bei der Lebensversicherung als Bezugsberechtigte bei Vertragsablauf der
jenige (Beschenkte) an den das Kapital ausgezahlt wird?

Meine Frage nun:
Sind für diesen Betrag Zinsen, Zinserträge oder was immer
fällig?

Siehe obige Antworten!

Gruß Merger

Hallo Roland,

der Betrag soll der Enkeltochter an ihrem 18. Geburtstag ausgezahlt werden.
Warum meinst du, ist es nicht sicher, dass 15.000 Euro ausgezahlt werden?
Lt. letztem Bescheid liegt der Rückkaufswert sogar ein paar Euro darüber.
Ach ja, und der Vertrag wurde 1999 abgeschlossen, ist also über 12 Jahre alt.

Liebe Grüße
Brigitte

Hallo Merger,

der Vertrag wurde 1999 abgeschlossen, also vor über 12 Jahren.

Der Versicherungsnehmer ist die Großmutter, die die Beiträge bezahlt und auf deren Konto die 15.000 Euro auch eingehen.
Die versicherte Person ist die Enkelin, die das Geld an ihrem 18. Geburtstag als Geschenk erhalten soll.

Liebe Grüße
Brigitte

Hallo Brigitte,

Hallo Merger,

der Vertrag wurde 1999 abgeschlossen, also vor über 12 Jahren.

Der Versicherungsnehmer ist die Großmutter, die die Beiträge
bezahlt und auf deren Konto die 15.000 Euro auch eingehen.
Die versicherte Person ist die Enkelin, die das Geld an ihrem
18. Geburtstag als Geschenk erhalten soll.

Dann wird von dem Versicherer das Kapital ohne Abzug von Steuern ausgezahlt.
Auch fällt bei diesem Betrag keine Schenkungssteuer an (Freibetrag = 200.000 €).

Liebe Grüße
Brigitte

Gruß Merger

Der Versicherungsnehmer ist die Großmutter, die die Beiträge
bezahlt und auf deren Konto die 15.000 Euro auch eingehen.
Die versicherte Person ist die Enkelin, die das Geld an ihrem
18. Geburtstag als Geschenk erhalten soll.

Auch fällt bei diesem Betrag keine Schenkungssteuer an
(Freibetrag = 200.000 €).

Gruß Merger

Vorschenkungen der vergangenen 10 Jahre müßten - rein grundsätzlich - auch noch geklärt werden. Die fallen schließlich in den Freibetrag mit rein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald