Wie sieht es aus, wenn zwei nicht verheiratete Personen ein gemeinschaftliches Konto haben, dass Zinserträge abwirft, aber kein Freistellungsauftrag besteht?
Kann nun einer der Partner alleine die Zinserträge in seiner Steuererklärung angeben, um die Steuer dafür zurückerstattet zu bekommen (natürlich nur falls der Freibetrag der Person nicht überschritten wird)?
nein, geht leider nicht. Sowohl die Zinsen als auch die Zinsabschlagsteuer und der Soli sind beiden Kontoinhabern je hälftig zuzuordnen.
Es sei denn, sie haben eine entsprechende Vereinbarung, das die Zinsen nur einem von beiden zustehen. Diese muss aber vor dem Zufluß der Zinsen abgeschlossen worden sein. So eine Vereinbarung würde vom Finanzamt aber ziemlich genau geprüft werden, insbesonder daraufhin, ob für ihren Abschluß nicht allein steuerliche Gründe ausschlaggebend waren - dann wird sie nämlich nicht anerkannt.