Zinserträge in Steuererklärung

Hallo!

Kann mir jemand bitte kurz sagen wie man in der Steuererklärung für 2010 Zinserträge angeben muss?

Muss man nun gar nichts mehr angeben, da das Finanzamt die Daten automatisch von den Banken erhält, oder muss man nur keine Belege mehr einreichen, die Werte aber noch eintragen?

Und werden nun alle Zinserträge an das Finanzamt automatisch übermittelt, beispielsweise auch Erträge von Genussrechten, für die man noch einen ganz normalen Steuerbeleg erhält?

Manche Banken scheinen noch Steuerbelege zu verschicken, andere hingegen nicht mehr bzw. nur noch auf vorherige Anfrage.

Vielen Dank schonmal für die Erhellung. :smile:

Gruß,

Xanadu

Kann mir jemand bitte kurz sagen wie man in der
Steuererklärung für 2010 Zinserträge angeben muss?

Muß man nun gar nichts mehr angeben, da das Finanzamt die
Daten automatisch von den Banken erhält, oder muß man nur
keine Belege mehr einreichen, die Werte aber noch eintragen?

Grundsätzlich muß man keine Kapitalerträge mehr erklären, da diese durch die Abgeltungssteuer besteuert wurden.

Ausnahmen z. B.:

  • man hat in der Summe zu hohe Freistellungsaufträge erteilt
  • man hat zu wenige Freistellungsaufträge erteilt, so daß Kapitalerträge besteuert wurden, welche freigestellt sein müßten
  • man hat einen niedrigeren Steuersatz als 25% und Kapitalerträge oberhalb der Freistellungsaufträge (des Sparerpauschbetrages)
  • man möchte Verluste aus Veräußerung des Kapitalstockes vom Finanzamt als vortragsfähige Verluste feststellen lassen

Einzureichen wären im Falle der Abgabe der Anlage KAP auf jeden Fall Steuerbescheinigungen (falls Steuern abgezogen wurden).

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

und, fünftens:

* wenn man ausländische einkünfte (zinserträge, fonderträge o.ä.) hat

wenn erträge in steuererklärung angegeben werden, dann auch mit nachweisen (belege). banken, die keine belege/nachweise ausgestellt haben, tun dies auf antrag auch nachträglich.

saludos, borito

Hi,

ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ist mir nur noch spontan eingefallen

-wenn keine Kirchensteuer von den Banken einbehalten wurde

…und insgesamt nennt man das Steuervereinfachung…

Schöne Grüße
C.