in welches Jahr fallen die Zinserträge von Festgeld, welches bis einschließlich 31.12.09 läuft und eine Fälligkeit vom 1.1.10 hat. Ist der Auszahlungszeitpunkt oder Endtermin der Anlage relevant? Konkret geht es mir um die Frage, ob der Freistellungsauftrag von diesem oder erst von dem nächsten Jahr belastet wird.
in welches Jahr fallen die Zinserträge von Festgeld, welches
bis einschließlich 31.12.09 läuft und eine Fälligkeit vom
1.1.10 hat.
den Unterschied zwischen Laufzeit und Fälligkeit verstehe ich nicht, aber es gilt das Zuflußprinzip, d.h. der Tag ist entscheidend, an dem die Zinsen gebucht werden.
Hmm interessante Frage, aber wie soll der Kontoinhaber wissen ob am 31.12. oder 1.1. gebucht werden soll, durchgeführt wird es ja sicher später. Wenn also am 2.1. das Geld ankommt, könnte ja beides möglich sein, oder?
Gruß
Granini
fälligkeit ist der 31.12., also banktechnisch gesehen der 30.12. (da bankmonat immer nur 30 tage haben). aufgrund des jahresabschlusses werden die zinsen am 30.12. verbucht und fallen somit ins jahr 2009.
fälligkeit ist der 31.12., also banktechnisch gesehen der
30.12. (da bankmonat immer nur 30 tage haben).
das ist beides falsch. Natürlich wird per 31.12. gebucht (an welchem Tag auch immer) und natürlich haben Bankmonate nicht immer 30 Tage. Bei den Zinsmethoden gibt es zwar welche, die mit Monaten von 30 Tagen rechnen, aber erstens gibt es auch andere, die die tatsächliche Länge des Monats berücksichtigen und zweitens wird natürlich an einem 31. genauso gebucht, gearbeitet und ausgezahlt, wie an jedem anderen Tag auch (wenn es sich nicht gerade um ein Wochenende oder einen (Bank)Feiertag handelt.
aufgrund des
jahresabschlusses werden die zinsen am 30.12. verbucht und
fallen somit ins jahr 2009.
Komisch, das konnte ich der Frage so gar nicht entnehmen.
Hmm interessante Frage, aber wie soll der Kontoinhaber wissen
ob am 31.12. oder 1.1. gebucht werden soll, durchgeführt wird
es ja sicher später. Wenn also am 2.1. das Geld ankommt,
könnte ja beides möglich sein, oder?
Entscheidend ist die Wertstellung. Da der Fragesteller noch nicht klargestellt hat, was nun wann genau passiert, kann man genauere Angaben nicht machen.
fälligkeit ist der 31.12., also banktechnisch gesehen der
30.12. (da bankmonat immer nur 30 tage haben).
das ist beides falsch. Natürlich wird per 31.12. gebucht (an
welchem Tag auch immer) und natürlich haben Bankmonate nicht
immer 30 Tage. Bei den Zinsmethoden gibt es zwar welche, die
mit Monaten von 30 Tagen rechnen, aber erstens gibt es auch
andere, die die tatsächliche Länge des Monats berücksichtigen
und zweitens wird natürlich an einem 31. genauso gebucht,
gearbeitet und ausgezahlt, wie an jedem anderen Tag auch (wenn
es sich nicht gerade um ein Wochenende oder einen
(Bank)Feiertag handelt.
hallo? hab ich von zinsgutschrift (buchhalterisch) geschrieben oder von buchung? natürlich wird am 31.12. gebucht, aber davon war mitnichten die rede.
aufgrund des
jahresabschlusses werden die zinsen am 30.12. verbucht und
fallen somit ins jahr 2009.
Komisch, das konnte ich der Frage so gar nicht entnehmen.
so, was denn dann? vielleicht habe ich den up ja falsch verstanden, aber ging´s ihm nun darum zu erfahren, wann die zinsgutschrift erfolgt? wenn am 31.12. (30.12.), dann in 2009, wenn im januar, dann eben 2010. hab ich was anderes geschrieben? na, dann tut´s mir leid…
sorry, muß mich selbst korrigieren, da mein post mir selbst etwas mißverständlich ist (mir ist mittlerweile nicht mehr ganz klar, wann das fg jetzt wirklich „fällig“ ist) - daher:
wenn fälligkeit 31.12., dann zinsgutschrift noch in 2009 (am 30. oder 31.12. ist mir egal)
wenn fälligkeit 01.01., dann zinsgutschrift am 4.1., da der 1.1. ein feiertag ist, der 2. ein sa, der 3. ein so.
fälligkeit ist der 31.12., also banktechnisch gesehen der
30.12. (da bankmonat immer nur 30 tage haben).
das ist beides falsch. Natürlich wird per 31.12. gebucht (an
welchem Tag auch immer) und natürlich haben Bankmonate nicht
immer 30 Tage. Bei den Zinsmethoden gibt es zwar welche, die
mit Monaten von 30 Tagen rechnen, aber erstens gibt es auch
andere, die die tatsächliche Länge des Monats berücksichtigen
und zweitens wird natürlich an einem 31. genauso gebucht,
gearbeitet und ausgezahlt, wie an jedem anderen Tag auch (wenn
es sich nicht gerade um ein Wochenende oder einen
(Bank)Feiertag handelt.
hallo? hab ich von zinsgutschrift (buchhalterisch) geschrieben
oder von buchung? natürlich wird am 31.12. gebucht, aber davon
war mitnichten die rede.
Du schriebst, daß die Fälligkeit der 30.12. wäre, weil ein Bankmonat nur 30 Tage hat und das ist weiterhin beides falsch.
das beantwortet nicht, was das mit buchungen zu tun haben soll.
aber egal, individuelle hakeleien bringen niemanden weiter. daher beuge ich mein haupt in demut, weil ich unterlassen habe, das - zugegebenermaßen - relevante wörtchen „zinsbanktage“ mit einzuflechten.
das ist beides falsch. Natürlich wird per 31.12. gebucht (an
welchem Tag auch immer) und natürlich haben Bankmonate nicht
immer 30 Tage. Bei den Zinsmethoden gibt es zwar welche, die
mit Monaten von 30 Tagen rechnen, aber erstens gibt es auch
andere, die die tatsächliche Länge des Monats berücksichtigen
und zweitens wird natürlich an einem 31. genauso gebucht,
gearbeitet und ausgezahlt, wie an jedem anderen Tag auch (wenn
es sich nicht gerade um ein Wochenende oder einen
(Bank)Feiertag handelt.
hallo? hab ich von zinsgutschrift (buchhalterisch) geschrieben
oder von buchung? natürlich wird am 31.12. gebucht, aber davon
war mitnichten die rede.
Es wird übrigens nicht am 31.12.gebucht, wie ich oben ja schon andeutete („es wird per 31.12. gebucht, an welchem Tag auch immer“).
das beantwortet nicht, was das mit buchungen zu tun haben
soll.
aber egal, individuelle hakeleien bringen niemanden weiter.
daher beuge ich mein haupt in demut, weil ich unterlassen
habe, das - zugegebenermaßen - relevante wörtchen
„zinsbanktage“ mit einzuflechten.
ich will es noch einmal aufdröseln: Das Festgeld kann am 31.12. fällig sein. Zum 31.12. erfolgt dann die Wertstellung, gebucht wird es aber erst am folgenden Bankarbeitstag.
Die Unklarheit im Zusammenhang mit dem Ausgangsartikel besteht darin, daß Andi schreibt, das Festgeld liefe bis 31.12. und sei am 1.1. fällig. Das ergibt irgendwie keinen Sinn.
Ok Danke.
Kann ja u.U. sehr ärgerlich sein, wenn die Bank am stressigen Jahresende dann länger braucht und das in ein ungünstiges Jahr verschoben wird…
Also ich würde schauen ob das Fa da nicht ein Auge zudrückt wenn „laut Vertrag“ die Zinsen zum 31. fällig waren.
ja, danke für die klarstellung. mittlerweile hatte ich das auch gemerkt (siehe erweiterter bzw. korrigierter post von mir weiter oben).
konkret bin ich zwei hanebüchenen denkfehlern aufgesessen: zum einen ging ich von einer definitiven fälligkeit 31.12. aus (um dann zu merken, daß der up selbst nicht konkret schrieb, was sache ist), zum anderen von einer (irrigen) laufzeit vom 01.01. für 1 jahr. und da wäre ich dann wieder bei 360 bankzinstagen (die mit der frage nix zu tun haben).
ist nicht mein tag - ich verabschiede mich…
nix für ungut, viele grüße,
da gibt´s nix zum „auge zudrücken“ - steuerlich fällig ist es für das jahr, in dem die zinsen gezahlt wurden (also auf dem konot verbucht). aber im zweifel sieht man das dann eh auf der jahresmeldung der bank…
Kann ja u.U. sehr ärgerlich sein, wenn die Bank am stressigen
Jahresende dann länger braucht und das in ein ungünstiges Jahr
verschoben wird…
Das wird nicht passieren. Die Buchung findet im Zweifel ohnehin im nächsten Jahr statt. Da es sich um eine interne Buchung handelt, kann man die Wertstellung „beliebig“ zurückdatieren.